An- bzw. abzumelden ist grundsätzlich der Besitz
- aller heimischen gezüchteten und wild lebenden Tiere oder wild wachsenden Pflanzen, die in Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind (z. B. Europäische Sumpfschildkröte, heimische Waldvögel)
- aller nicht heimischen Tiere oder Pflanzen, die in den Anhängen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) und in der VO (EG) Nr. 338/97 Anhang A und B enthalten sind (z. B. Landschildkröten, Raubvögel).
Für die Vermarktung der Tiere und Pflanzen, die im Anhang A der VO (EG) Nr. 338/97 aufgeführt sind, ist eine Bescheinigung erforderlich.
Die Ausstellung von Bescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Kosten richtet sich nach dem Wert des Exemplares.
Sie können die Anmeldung geschützter Tiere und Pflanzen über beigefügtes Formular vornehmen.