Der Fachbereich Naturschutz und Landschaftsplanung ist Ansprechpartner für verschiedene Themen rund um den Natur- und Artenschutz. Außerdem fallen das Fischereirecht, das Waldrecht, der Kies-, Sand- und Lehmabbau in seine Zuständigkeit.
Um den Natur- und Artenschutz zu fördern sind im Landkreis Neu-Ulm besonders wertvolle Gebiete unter Schutz gestellt. In ökologisch wertvollen Biotopstrukturen finden viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten einen wertvollen Lebensraum. Ziel ist es, diese wichtigen Lebensräume zu bewahren.
Des Weiteren stehen der Schutz und die Pflege sowie die Ansiedlung wild wachsender Pflanzen und wild lebender Tiere im Mittelpunkt. Der Naturschutz hat das Ziel, die biologische Vielfalt der Natur in ihrer Eigenart und Schönheit zu bewahren. Zu diesem Zweck werden verschiedene Kooperationen und Umweltprojekte umgesetzt. Damit möchte man auch auf die Belange des Naturschutzes in der Öffentlichkeit aufmerksam machen und die Bürgerinnen und Bürger hierfür sensibilisieren.
Der Biodiversitätsberatung der unteren Naturschutzbehörde kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Sie dient dem Schutz der Lebensgrundlagen und Optimierung des Biotopverbunds durch Betreuung des Vertragsnaturschutzprogrammes mit Landwirten, Beratung von Flächeneigentümern, Bewirtschaftern und Kommunen die bereit sind ihre Flächen extensiv zu wirtschaften.
Weitere wichtige Punkte des Fachbereichs sind das Thema Gartenkultur und die Zusammenarbeit mit Gartenbauvereinen.
Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachbereichs fallen der Verein für Naherholung und der Kreismustergarten des Landkreises Neu-Ulm.