Die Europäische Union hat 1979 mit dem Erlass der Vogelschutzrichtlinie und 1992 mit der Fauna- Flora-Habitat- Richtlinie (FFH- Richtlinie) ein verbindliches europäisches Naturschutzrecht für die Mitgliedstaaten erlassen. Ziel ist hierbei der langfristige Schutz seltener und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume. Der geplante Biotopverbund „Natura 2000“ wird gemeinsam aus FFH- und Vogelschutzgebieten gebildet.
Im Jahr 2000 wurden im Landkreis Neu- Ulm große Teile des Iller- und Donauauwaldes sowie die Naturschutzgebiete „Wasenlöcher bei Illerberg“ und „Biberhacken“ bei Unterfahlheim als FFH- bzw. Vogelschutzgebiet gemeldet.
Im Nachmeldeverfahren im Jahr 2004 wurden Abschnitte der Donau und des Auwaldgebiets im Bereich der Illermündung in die Donau („Rote Wand“) sowie Teile des Mittleren Rothtals mit den Muschelbächen und Niedermoorgebieten bei Buch, Obenhausen und Gannertshofen zusätzlich als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen .
Die Natura 2000-Gebiete im Landkreis Neu-Ulm umfassen etwa 5,3 % der Landkreisfläche mit einer Flächengröße von rund 2500 Hektar.
Weitere Informationen unter
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000: Managementplan und Runder Tisch
- Link zur Website Natura 2000 - Ganz meine Natur
BayernAtlas
Alle Schützgebiete sind einsehbar über den BayernAtlas