Ziel des Naturschutzes ist es, die biologische Vielfalt der Natur in ihrer Eigenart und Schönheit zu bewahren. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Ausweisung von Schutzgebieten zum Erhalt von natürlichen Lebensräumen wild lebender Pflanzen und Tieren.
Im Landkreis Neu-Ulm gibt es vier Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 348 Hektar und sieben Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 5.039 Hektar.
Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Regierung von Schwaben, für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten der Landkreis Neu-Ulm.
Alle entsprechenden Verordnungen sind in der Rechtssammlung aufgelistet.

Im Landkreis Neu-Ulm gibt es vier Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 348 Hektar und sieben Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 5.039 Hektar.
Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Regierung von Schwaben, für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten der Landkreis Neu-Ulm.
Alle entsprechenden Verordnungen sind in der Rechtssammlung aufgelistet.
Landschaftsschutzgebiete
- Größe gesamt circa 23 Hektar, davon 5 Hektar im Landkreis Neu-Ulm im Bereich der Gemeinde Nersingen, die übrige Fläche im Landkreis Günzburg
- ausgewiesen seit 23.01.1971
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebet Bibertal
- Größe circa 907 Hektar
- ausgewiesen seit 28.11.1963
- Bereich Stadt Neu-Ulm, Gemeinde Elchingen und Gemeinde Nersingen
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Donau-Auen
Karte Landschaftsschutzgebiet Doauauen westlicher Teil
Karte Landschaftsschutzgebiet Doauauen östlicher Teil
- Auwald entlang der Iller von Neu-Ulm bis Altenstadt
- Größe circa 1990 Hektar
- ausgewiesen seit 10.02.1968
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Illerauwald von Neu-Ulm bis Kellmünz
- Größe circa 151 Hektar
- ausgewiesen seit 20.04.1973
- Bereich Gemeinde Elchingen
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Jurahang und Waldabteilung "Großer Forst"
- Größe circa 13 Hektar
- ausgewiesen seit 22.12.1972
- Bereich Gemeinde Nersingen
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Kirchholz" zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemeinde Oberfahlheim
- Größe gesamt circa 190 Hektar, davon 20 Hektar im Landkreis Neu-Ulm im gemeindefreien Gebiet "Unterroggenburger Wald", die übrige Fläche im Landkreis Günzburg
- ausgewiesen seit 05.03.1988
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Oberes Günztal
- Größe circa 1953 Hektar
- ausgewiesen seit 07.10.1961
- Neufassung 16.12.1998
- Änderungsverordnung 18.11.2010 (circa 1.907 Hektar)
- Änderungsverordnung 06.11.2017 (circa 1.906 Hektar)
- im Bereich der Stadt Neu-Ulm, der Gemeinden Holzheim und Nersingen
- Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Pfuhler, Finninger und Bauernried
Naturschutzgebiete
- Größe circa 30,3 Hektar
- ausgewiesen seit 01.04.1997
- Gemeinde Nersingen und Gemeinden im Landkreis Günzburg
- Verordnung über das Naturschutzgebiet Biberhacken
- Größe circa 63 Hektar
- ausgewiesen seit 22.08.1998
- Bereich Stadt Senden
- Verordnung über das Naturschutzgebiet Obere und Untere Au, westlich von Senden
- Größe circa 69 Hektar
- ausgewiesen seit 01.02.1995
- Bereich Stadt Senden und Vöhringen
- Verordnung zum Naturschutzgebiet Wasenlöcher bei Illerberg
- Größe cira 186 Hektar
- ausgewiesen seit 10.05.1994
- Bereich Stadt Senden und Vöhringen
- Verordnung zum Naturschutzgebiet Wochenau und Illerzeller Auwald