Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete

Ziel des Naturschutzes ist es, die biologische Vielfalt der Natur in ihrer Eigenart und Schönheit zu bewahren. Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Ausweisung von Schutzgebieten zum Erhalt von natürlichen Lebensräumen wild lebender Pflanzen und Tieren.

Im Landkreis Neu-Ulm gibt es vier Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 348 Hektar und sieben Landschaftsschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von circa 5.039 Hektar.

Zuständig für die Ausweisung von Naturschutzgebieten ist die Regierung von Schwaben, für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten der Landkreis Neu-Ulm.

Alle entsprechenden Verordnungen sind in der Rechtssammlung aufgelistet.
Donau-Auen bei Nersingen

Landschaftsschutzgebiete

Karte Landschaftsschutzgebiet Bibertal

Karte Landschaftsschutzgebiet Donauauen westlicher Teil.

Karte Landschaftsschutzgebiet Doauauen westlicher Teil

Karte Landschaftsschutzgebiet Donauauen östlicher Teil.
Karte Landschaftsschutzgebiet Doauauen östlicher Teil



Naturschutzgebiete

Wissenswertes

Blick über ein abgemähtes Feld.

Förderprogramme

Landwirtschaftliche Flächen gezielt bewirtschaften und etwas für den Naturschutz tun - verschiedene Förderprogramme wie das Vertragsnaturschutzprogramm haben genau das im Sinn.
Biene im Blühstreifen.

Umweltprojekte

Blühende Landschaften, Fledermausschutz, Obstsortenerfassung und mehr - der Landkreis Neu-Ulm hat verschiedene Umweltprojekte ins Leben gerufen.
Blick in den Kreismustergarten.

Kreismustergarten

Oase für Mensch und Natur - Tipps und Anregungen zur eigenen Gartengestaltung.
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