Unterstützung für die Untere Naturschutzbehörde
Die Naturschutzwacht unterstützt die Untere Naturschutzbehörde im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege. In erster Linie sollen die Mitglieder der Naturschutzwacht Bürger aufklären und beraten. Ziel ist es, auf ein naturverbundenes und landschaftsgerechtes Verhalten hinzuwirken und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen (z. B. unerlaubte Abfallablagerung, Errichtung von Feuerstellen sowie das Lagern im Landschaftsschutzgebiet).
Das Landratsamt Neu-Ulm hat zum 01.01.1985 erstmalig von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, naturverbundene Personen zu Mitgliedern der Naturschutzwacht zu bestellen. Aktuell gibt es im Landkreis Neu-Ulm acht Personen, welche diese ehrenamtliche Tätigkeit ausüben. Jedes Mitglied der Naturschutzwacht ist für einen sogenannten Kontrollbezirk zuständig, in dem es regelmäßig Kontrollgänge unternimmt.
Besuchsregeln an den Naherholungsseen im Landkreis Neu-Ulm
An den ausgewiesenen Naherholungsseen ist die von den jeweiligen Kommunen erlassene Benutzungssatzung zu beachten. Von April bis September ist das Mitbringen von Hunden, das Zelten und Lagern sowie das Errichten von offenen Feuerstellen nicht gestattet. Außerdem dürfen diese Badeseen von Mai bis September nicht mit Surfbrettern und Segelbooten befahren werden. Das Befahren dieser Seen mit Motorbooten ist ganzjährig untersagt.