Bachmuschelschutz

Streng geschützt - vom Aussterben bedroht

Im Landkreis Neu-Ulm gibt es unter anderem in der Roth und deren kleineren Zuflüssen die Bachmuschel (Unio crassus). Diese ist vom Aussterben bedroht und streng geschützt. Um den Bestand dieser besonderen Art langfristig zu erhalten, gibt es seit Sommer 2021 das Bachmuschelschutz-Projekt, in dem durch eine Vielzahl von Maßnahmen der bedeutende Bestand geschützt und der Lebensraum optimiert werden soll.

Bachmuschelvorkommen im Landkreis Neu-Ulm

Die Bachmuschel kommt im Landkreis Neu-Ulm fast flächig verbreitet in vielen Gräben und Bächen, aber auch in den größeren Gewässern wie beispielweise der Roth, der Biber, dem Landgraben und der Leibi vor.
Die Bachmuscheln durchleben einen äußerst komplexen und faszinierenden Entwicklungszyklus. Am Anfang steht ein parasitäres Stadium an den Kiemen eines Wirtsfisches (der Wirtsfisch wird hier kaum beeinträchtigt). Im folgenden Lebensabschnitt leben sie als millimetergroße Jungmuschel eingegraben im Sediment. Sie gewinnt ihre Nahrung durch Filtern aus dem Gewässer und trägt dadurch sehr stark zur Gewässerreinigung bei. Nach einigen Jahren des Heranwachsens, im Alter von drei bis fünf Jahren, verbringen sie den Rest ihres "hoffentlich" jahrzehntelangen Lebens am Gewässergrund. Die Bachmuscheln sind ein hervorragende Zeiger für ein funktionierendes Gewässerökosystemen und für eine besonders gute Wasserqualität.
Unser aller Schutzbemühung die Bachmuscheln zu erhalten und ihren Lebensraum zu schützen, sind letztendlich auch Schutzmaßnahmen um das grundlegendste Lebenselement, sauberes Wasser, für uns alle zu schützen.

Die einst flächig in Massen vorkommenden Bachmuschelpopulationen sind mittlerweile um über 90 Prozent in ihren ursprünglichen Verbreitung verschwunden. In Deutschland und in Bayern wird das Tier als "vom Aussterben bedroht" eingestuft.
Hauptründe für den Rückgang sind:
  • hohe Nährstoffeinträge - heutzutage insbesondere durch landwirtschaftliche Nutzung
  • Verschlammung der Gewässersohle und des Sohlsubstrats – verursacht durch Bodenerosion, Drainagen, fehlende Gewässerrandstreifen oder unangemessene Gewässerpflege
  • Grabenräumungen – fachlich und rechtlich nicht angemessene Grabenräumungen, in denen die Bachmuscheln nicht berücksichtigt werden
  • der nicht heimische Bisam als Fressfeind
  • Fehlen oder zu geringe Dichten an Wirtsfischen
  • mangelnde Durchgängigkeit von Gewässern

Rechtlicher Schutz


Die Bachmuschel ist im Anhang II und Anhang IV der FFH-Richtlinie genannt. Somit muss für die Bachmuschel ein Natura-2000 Schutzgebiet ausgewiesen werden. Im Landkreis ist dies das FFH-Gebiet "Obenhausener Ried und Muschelbäche im Rothtal". In jedem Fall gilt die Bachmuschel als besonders und streng geschützte Art: sie darf weder gestört, geschädigt getötet, noch darf in ihren Lebensraum ohne Genehmigung und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung eingegriffen werden. Wer dennoch die Bachmuschel, auch nicht absichtlich, z. B. bei Grabenräumungen stört, schädigt oder sogar tötet, macht sich strafbar. Der Verursacher kann auch nach Umweltschadensgesetz haftbar gemacht werden und kann unter anderem verpflichtet werden, den Schaden wiedergutzumachen.

Schutzmaßnahmen für die Bachmuschel


Das Landratsamt versucht durch Schutzmaßnahmen in intensiver Zusammenarbeit mit Landwirten, Flächenbewirtschaftern, Kommunen, Wasserwirtschaft, Verbänden oder Wasserzweckverbänden die Bachmuschelvorkommen zu schützen.

Folgende Schutzmaßnahmen werden vorgesehen

  • Gewässerrandstreifen: Einer der wichtigsten Bausteine ist die Ausweitung der Gewässerrandstreifen. Bei landwirtschaftlichen Flächen kann den Landwirten eine Förderung über das Vertragsnaturschutzprogramm angeboten werden.
  • Gehölzpflanzungen – die Förderung von Laubgehölzpflanzungen entlang der Muschelbäche
  • Abstimmung der Grabenräumung mit den Kommunen und Wasserzweckverbänden
  • Schaffung von Uferabflachungen
  • Renaturierungen
  •  Sedimentrückhalt
  • Durchgängigkeit optimieren
  •  Reduzierung des Bisam




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