Gewässergüte
Im Landkreis Neu-Ulm stützt sich die Trinkwasserversorgung ausschließlich auf das vorhandene Grundwasservorkommen. Die Qualität des Grundwassers ist deshalb von besonderer Bedeutung. Allgemein kann gesagt werden, dass das von den Wasserversorgungsunternehmen geförderte Grundwasser i. d. R. Trinkwasserqualität besitzt. Nur in Einzelfällen oder in besonderen Situationen (z. B. Hochwasser im Bereich eines Brunnens) sind Anlagen zur Aufbereitung oder Behandlung des Wassers im Einsatz.
Über die Qualität des Trinkwassers in Ihrem Wohnort erhalten Sie von Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder dem beauftragten Versorgungsunternehmen Auskunft.
Im Jahre 1983 wurden im Illertal Grundwasserverunreinigungen durch leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW) festgestellt. Die Erkundungen ergaben in mehreren Industrie- und Gewerbebetrieben Untergrundverunreinigungen mit Sanierungsbedarf. Im Laufe der vergangenen Jahre konnten bereits einige Sanierungen abgeschlossen werden bzw. das Sanierungsziel ist absehbar. An einzelnen Standorten müssen Sanierungsanlagen aber noch über Jahre hin weiter betrieben werden.
Das zwischen Illertissen und Bellenberg geförderte Grundwasser besitzt heute bezüglich der genannten LHKW auch ohne Aufbereitung wieder Trinkwasserqualität.
Zwischen Bellenberg und Neu-Ulm haben die LHKW-Belastungen zwar schon deutlich abgenommen, der Grenzwert für Trinkwasser von 10 Mikrogramm/Liter wird allerdings in Teilbereichen noch um das Vielfache überschritten. Von diesen Grundwasserverunreinigungen nicht betroffen sind die Brunnen der öffentlichen Wasserversorgungen.
Über den räumlichen Umgriff des belasteten Grundwasserstroms, die Höhe der aktuellen Belastung und die ggf. empfohlenen Beschränkungen bei der Nutzung des Grundwassers geben die jährlichen Pressemitteilungen des Landratsamtes Auskunft.