Heizöllagerung
Bei Heizöl handelt es sich um einen wassergefährdenden Stoff. Mit wassergefährdenden Stoffen sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe gemeint, die geeignet sind, die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachhaltig zu verändern. Dazu gehören neben Heizöl auch Dieselkraftstoff, Benzin, Altöl, diverse Säuren und Laugen, metallorganische Verbindungen, Gifte sowie im landwirtschaftlichen Bereich Jauche, Gülle und Silagesickersäfte (JGS-Anlagen). Bei Lagerung und dem Umgang wassergefährdenden Stoffen sind deshalb besondere Sicherheits- und Sorgfaltspflichten zu beachten. Wer eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen betreiben will, hat dies der Stadt Neu-Ulm bzw. dem Landratsamt anzuzeigen. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind JGS-Anlagen sowie oberirdische Anlagen der Gefährdungsstufe A (z. B. Heizöl bis 1.000 l Lagervolumen), wenn sie nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen.
Nach den Vorgaben der Anlagenverordnung (AwSV) sind unterirdische Tankanlagen (Erdtanks) generell und oberirdische Tankanlagen mit einem Volumen von mehr als 1.000 l vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung durch einen zugelassenen Sachverständigen auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüfen zu lassen. Bei allen unterirdischen Tankanlagen und oberirdischen Tankanlagen mit einem Volumen über 10.000 l ist die Prüfung alle 5 Jahre zu wiederholen. Eine Prüfpflicht besteht auch vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage oder wenn die Anlage stillgelegt wird. Für Tankanlagen in Wasserschutzgebieten und Überschwemmungsgebieten bestehen Sonderregelungen. Eine Liste der zugelassenen Sachverständigen und nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 0731/7040-35102.
Das Einbauen, Aufstellen, Instand halten, Instand setzen und Reinigen darf in der Regel nur von einem zugelassenen Fachbetrieb erfolgen. Die Überwachung dieser Anforderungen ist Aufgabe des Landratsamtes. Die Beratung in technischen Angelegenheiten (Ausführung und Sanierung von Anlagen) übernimmt die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft im Landratsamt unter Tel. 0731/7040-35108 und -35109.