Brandschutz

Die Sicherstellung des Brandschutzes ist eine Aufgabe der Gemeinde. Das Feuerwehrgesetz unterscheidet zwischen dem vorbeugenden Brandschutz, das sind bauliche und betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und dem abwehrenden Brandschutz. Hierfür müssen die Gemeinden Feuerwehren aufstellen und ausrüsten, um drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigen und Brände wirksam bekämpfen zu können.

In den letzten Jahren hat der technische Hilfsdienst der Feuerwehren bei Unfällen und Notständen erheblich an Umfang hinzugewonnen und stellt nunmehr deren hauptsächliches Einsatzgebiet dar.

Die technischen Anschlussbestimmungen des Landkreises und der Kreisbrandinspektion für Brandmeldeanlagen finden Sie auf der Webseite der Integrierten Leitstelle Donau-Iller.

Zur Webseite der Integrierten Leitstelle Donau-Iller

Weitere Informationen über den Brandschutz gibt es bei den Gemeindeverwaltungen, den Feuerwehren oder im Landratsamt Neu-Ulm (Dr. Schmidt, Kreisbrandrat).

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