Aktuell

Seniorenpolitisches Gesamtkonzept wird fortgeschrieben


Die demographische Entwicklung, die Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen, Personalnot, technischer Fortschritt, neue Wohnformen und Strukturen – die Veränderungen in unserer Gesellschaft sind enorm. Um dem gerecht zu werden, hat der Ausschuss für Soziales, Senioren, Familien, Jugend und Demographie des Neu-Ulmer Kreistags in seiner jüngsten Sitzung der Fortschreibung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes zugestimmt. Diese Fortschreibung, einschließlich Pflegebedarfsplanung, sowie ein ebenfalls beschlossenes Inklusionskonzept basieren auf detaillierten Bürgerbefragungen, Befragungen von Pflegeeinrichtungen und mehreren umfangreichen Expertenworkshops.

Über diese Situationsanalyse hinaus gibt das Gesamtkonzept einen Überblick über die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen, aber auch Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Seniorenarbeit und zeigt die Entwicklung des Pflegebedarfs sowie zu erwartende strukturelle Veränderungen in der Pflegelandschaft auf.

Weiterhin ist 2009 die UN-Behinderten-Rechts-Konvention in Kraft getreten. Seitdem sind die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung und deren umfassende Teilhabe an der Gesellschaft stärker in den Alltag gerückt. Inklusion heißt, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben nicht mehr an vorhandene Strukturen anpassen müssen, sondern dass die Gesellschaft Strukturen schafft, die jedem Menschen – auch Menschen mit Behinderung – eine umfassende Teilhabe ermöglichen. Die Inklusion ist zwischenzeitlich ein zentraler Bestandteil der Politik. Daher wurde die gleichzeitige Erstellung eines Inklusionskonzepts beschlossen.

Die im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept und dem
Aktionsplan Inklusion enthaltenen Darstellungen und Empfehlungen sollen für den Landkreis Impulse für die künftige Senioren- bzw. Inklusionsarbeit geben und können auch für die einzelnen Kommunen sowie alle Akteure in der sozialen Arbeit als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage dienen.

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