FQA - Heimaufsicht

Die Fachstelle "Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht" (FQA) im Landratsamt Neu-Ulm soll durch Beratung und Überwachung der Pflegeeinrichtungen eine angemessene Qualität der Betreuung und Pflege sicherstellen.

Die Heimaufsicht erstreckt sich auch auf ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize. In jeder Einrichtung wird mindestens einmal im Jahr eine unangemeldete Kontrolle durchgeführt. Die FQA berät außerdem Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen und deren Angehörige, die Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecher, Betreuer usw. und sie ist die richtige Anlaufstelle für Beschwerden.

Personen oder Träger, die die Schaffung einer stationären Einrichtung anstreben oder eine stationäre Einrichtung betreiben, werden ebenfalls durch die FQA beraten.

Die FQA soll vor allem die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner sichern. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind außerdem die Inbetriebnahme einer Einrichtung spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Eröffnung sowie z. B. deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenzahl und der Wechsel der Leitung anzuzeigen.

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