Jobcenter

Das Jobcenter des Landkreises Neu-Ulm ist eine gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und des Landkreises. Beide Träger gewährleisten die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Leistungsbezieher aus dem Landkreis Neu-Ulm.

Wichtigstes Ziel ist die Integration der Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt, damit sie ihren Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten können.

Die Trägerversammlung als gesetzlich definiertes Kontroll- und Führungsorgan der Arbeitsgemeinschaft ist paritätisch mit je drei Vertretern der Kommune und der Agentur für Arbeit besetzt.

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