Wohnen und Pflege

Der Wunsch der meisten älteren Menschen ist es, möglichst lange zu Hause in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten und Angebote, um die Seniorinnen und Senioren zu unterstützen. Zudem gibt es spezielle Wohnformen für ältere Menschen.

Sollte jedoch eine dauerhafte Pflege notwendig werden, stehen verschiedene Einrichtungen im Landkreis Neu-Ulm bereit, die sich um ältere Menschen und ihre Bedürfnisse kümmern.

Häufig ist eine individuelle Wohnungsanpassung nötig, um das Wohnen zu Hause bei Mobilitätsproblemen und anderen körperlichen Einschränkungen zu erleichtern. Wohnberatung und Wohnungsanpassung können helfen, Unfällen und Verletzungen vorzubeugen und so das selbstständige Wohnen der Menschen in ihrer Wohnung und ihrem Wohnumfeld zu erhalten oder wiederherzustellen.

Oft zeigen schon kleine Maßnahmen, wie z. B. die Entfernung von Stolperfallen bei Teppichen, eine bessere Beleuchtung, die Befestigung von Haltegriffen im Bad oder technische Assistenzsysteme (z. B. Herdsicherung, Erinnerung an Tabletteneinnahme) große Wirkung.

Auf Wunsch leistet die Wohnberatung Unterstützung bei der Beauftragung von Handwerkern und begleitet die Umbaumaßnahmen.
Neben den Möglichkeiten, im Alter zu Hause zu bleiben oder in ein Seniorenheim zu ziehen, sind zahlreiche weitere Wohnalternativen hinzugekommen. Dazu zählen Seniorenwohngemeinschaften, Seniorenhausgemeinschaften, generationenübergreifende Wohnformen, Betreutes Wohnen oder ambulant betreute Wohngemeinschaften. Besonders gemeinschaftsorientierte Wohnformen rücken zunehmend in den Fokus. Die Bewohner leben hier zwar selbstbestimmt in eigenen Wohnungen, es gibt aber gemeinsame Aufenthaltsräume oder ein Angebot an gemeinsamen Freizeitaktivitäten.

Unterschiedliche Unterstützungsformen wie bürgerschaftlich engagierte Nachbarschaftshilfen oder seniorengerechte Quartierskonzepte tragen dazu bei, dass ältere Menschen möglichst lange zu Hause leben können.
Ist der geliebte Partner verstorben, macht sich nach jahrzehntelanger Zweisamkeit oft ein Gefühl von Leere und Einsamkeit breit. Eine Wohngemeinschaft bietet die Möglichkeit, wieder in täglichem Kontakt mit anderen Menschen zu sein. Aber auch für ältere alleinstehende Personen, deren Mobilität unter Umständen schon eingeschränkt ist, bietet eine Senioren-Wohngemeinschaft eine wertvolle Alternative. Nicht selten entsteht in der Wohngemeinschaft sogar eine zweite Familie. In dieser Wohnform leben Senioren zusammen und meistern so gemeinsam und gegebenenfalls mit professioneller Unterstützung den Alltag. Besonders im Notfall ist es hilfreich, dass jederzeit jemand da ist, der schnell zur Hilfe eilen kann. Darüber hinaus ist die finanzielle Ersparnis in Hinblick auf die niedrigeren Einkünfte im Rentenalter ein großer Vorteil bei der Senioren-WG.

Eine Variante der Senioren-WG ist die Gründung einer Wohngemeinschaft für Menschen mit einem Bewohneralter ab 50 oder 60 Jahren: Die „Plus-WG“. Unverheiratete Erwachsene und überzeugte Langzeitsingles müssen dadurch im Alter nicht auf eine familiäre Atmosphäre in ihrem Zuhause verzichten. Diese Wohnform grenzt sich allerdings bewusst von Senioren-WGs und betreutem Wohnen ab, deren Bewohner häufig auf externe Hilfe angewiesen sind.
Zur Absicherung der häuslichen Pflege stehen pflegebedürftigen Menschen aller Pflegegrade Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen zur Verfügung.

Leistungen der sozialen Pflegeversicherung für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege erhalten nur Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 - 5.

Alle Pflegebedürftigen - auch solche mit Pflegegrad 1 - können aber den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat unter anderem auch für Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege einsetzen.

Weitere Infos zur Tages-, Kurz- oder Nachtpflege
Vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen bzw. Kurzzeitpflegeplätze in einer vollstationären Pflegeeinrichtung dienen zur Versorgung von Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden kann und auch eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Darüber hinaus können Pflegepersonen während einer zeitweisen Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege "Urlaub von der Pflege" machen, was entscheidend zur Stärkung und Erhaltung der Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit beiträgt.


Teilstationäre Tagespflegeeinrichtungen dienen der Versorgung Pflegebedürftiger, die an den Abenden und an den Wochenenden von Angehörigen oder Bekannten versorgt werden, weil ihr Lebensmittelpunkt in der Häuslichkeit liegt, tagsüber aber nicht allein in der Wohnung bleiben können.

Teilstationäre Nachtpflegeeinrichtungen dienen der Versorgung Pflegebedürftiger während der Nachtzeit, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze bestehen sowohl in eigenständigen Einrichtungen als auch situativ belegbar in Einrichtungen der vollstationären Altenpflege.
Pflegebedürftige haben nach dem Sozialgesetzbuch XI - Soziale Pflegeversicherung  einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflege (Pflegeversicherung).
Das Budget für die Tages- und Nachtpflege steht Pflegebedürftigen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie werden seit 01.01.2015 nicht mehr mit dem Pflegegeld oder mit den sogenannten Pflegesachleistungen verrechnet.

Pflegeversicherung
Leistungen Pflegebedürftigkeit
Hier bestehen verschiedene konzeptionelle Angebote, wobei der reine Wohncharakter dieser Einrichtungen in den Hintergrund tritt, während die Pflege und Betreuung der Menschen dominiert. In allen Einrichtungen erhalten pflegebedürftige Menschen Unterkunft, Verpflegung, Betreuung und Pflege. Es handelt sich dabei in aller Regel um Einrichtungen, die unter das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz fallen und deren Qualität unter anderem durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden überprüft wird.

Tendenziell leben immer mehr Menschen mit einer dementiellen Erkrankung in vollstationären Einrichtungen. Dementielle Erkrankungen stellen mittlerweile einen häufigen Grund für einen Umzug in eine Einrichtung dar. Zahlreiche Einrichtungen sehen deshalb in ihrem Betreuungs- und Pflegekonzept besondere Angebote vor, um die speziellen Bedürfnisse dieses Personenkreises zufrieden zu stellen. Im Vordergrund muss demnach nicht mehr nur die somatische Pflege, sondern eine zielgerichtete, die Lebensqualität der an Demenz erkrankten Menschen fördernde Betreuung und Versorgung stehen, was sich z. B. in einem ausgeprägten Konzept zur Sozialen Betreuung äußern kann. Aufgrund der guten Erfahrungen in der Praxis ist dabei eine Betreuung und Versorgung in sogenannten segregativen Wohnbereichen vorzuziehen. Dies bedeutet, dass z. B. für Menschen mit Demenz homogene Gruppen je nach Ausprägung und Phase der Demenz gebildet werden wie Wohnbereiche für Menschen mit herausforderndem Verhalten oder stationäre Hausgemeinschaften, die für die Betreuung und Versorgung für dementiell erkrankte Menschen prädestiniert sind.
Leistungen sind in der Regel von demjenigen zu bezahlen, der sie in Anspruch nimmt. Bei einem Umzug in eine stationäre Einrichtung ist die Gewährung von Wohngeld möglich. Tritt kein anderer Träger ein und können die Kosten nicht selber getragen werden, besteht unter Umständen Anspruch auf Hilfe zur Pflege, Sozialhilfe, bei Kriegsopfern besteht Anspruch auf Kriegsopferfürsorge. Seit 01.07.1996 erbringt die Pflegeversicherung Leistungen bei stationärer Pflege.

Informationen über Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Bezirk Schwaben

Pflegebedürftige Versicherte können Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen. Dies umfasst sowohl Entlastungsleistungen wie haushaltsnahe Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung als auch den Einsatz in Betreuungsgruppen, ehrenamtlichen Helferkreisen und in der Tagesbetreuung in Privathaushalten.

Der Bezirk Schwaben möchte dafür Sorge tragen, dass durch niedrigschwellige ambulante Betreuungsangebote, pflegebedürftige (und insbesondere demenziell erkrankte) Menschen bei einer möglichst selbständigen Lebensführung unterstützt und deren pflegende Angehörigen entlastet werden.

Dafür fördert der Bezirk die Durchführung von Schulungen der Helfenden (ehrenamtlichen und nichtehrenamtlichen Leistungserbringerinnen bzw. -erbringer) zur Erbringung von Leistungen gemäß § 45a SGB XI mit einmaligen Zuwendungen.

Der Antrag für die Förderung muss bis spätestens 31. Dezember eingegangen sein.

mehr zu dem Thema und die Anträge gibt es auf der Website des Bezirks Schwaben
  • Weitere Informationen für Seniorinnen und Senioren zum Thema Wohnen und Pflege, sonstigen Hilfen und Unterstützungsangeboten wie Essen auf Rädern, Fahrdiensten, Hausnotruf und vieles mehr gibt der Seniorenwegweiser des Landkreises Neu-Ulm. Darin sind unter anderem auch die verschiedenen ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen wie Betreutes Wohnen und Senioren- und Pflegeheime im Landkreis zu finden.

    Broschüre Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm

    Titelbild der Broschüre Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm
Den Schutz der sozialen Pflegeversicherung erhalten alle, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Sowohl die Pflichtversicherten als auch die freiwillig Versicherten.
Die Seniorenberatungsstellen im Landkreis Neu-Ulm stehen Ihnen bei allen Fragen des Alters als Anlaufstelle zur Verfügung.
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