Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer Schwaben (www.ulm.ihk24.de) -Nachweis der Erforderlichkeit- (wird vom Landratsamt Neu-Ulm angefordert)
bei Marktbeschickern/Messeteilnehmern: Geeignete Unterlagen, aus denen sich ergibt, wann der jeweilige Standplatz spätestens belegt und wieder verlassen werden muss.