Güterkraftverkehr

Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben (§ 1 Abs. 1 Güterkraftverkehrsgesetz).

Die „Nationale Erlaubnis” kann ausschließlich für Transporte in Deutschland verwendet werden. Die nationale Erlaubnis wird für 10 Jahre erteilt.

Die „EU-Gemeinschaftslizenz” gilt innerhalb der EU sowie den weiteren Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - Norwegen, Island, Liechtenstein - und auch in der Schweiz. Sie wird für zehn Jahre erteilt. Sie gilt auch innerstaatlich, eine nationale Erlaubnis ist neben der EU-Gemeinschaftslizenz nicht erforderlich.

Welche Erlaubnis für Ihre Belange die richtige Genehmigung ist, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie das Verfahren abläuft, erfahren Sie hier.

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