Seit 2016 arbeitet der Landkreis Neu-Ulm im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts Mobilität daran, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger möglichst nachhaltig und klimaneutral zu gestalten. Die Radverkehrsförderung ist neben dem Ausbau des ÖPNV und der Förderung der Elektromobilität ein zentraler Baustein des Mobilitätskonzeptes im Landkreis Neu-Ulm.
Zu den zentralen Aufgaben des Radverkehrsbeauftagen gehört die praktische Umsetzung der 30 Maßnahmen des Klimaschutzteilkonzept Mobilität sowie die aktive Mitarbeit und Verwirklichung der Vereinsziele des AGFK Bayern sowie die Entwicklung und Umsetzung des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Neu-Ulm.
Dabei unterstützt uns die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit Fördergeldern für Maßnahmen zur Mobilitätswende und Radverkehrsförderung. Zum 1. Januar 2022 hat die ZUG die Projektträgerschaft für die NKI übernommen, die vorher vom Projektträger Jülich wahrgenommen wurde.
Mehr Informationen zur Förderung
Der Landkreis Neu-Ulm hat sich zum Ziel gesetzt, den Radverkehr im besonderen Maße zu fördern. Im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 30.01.2020 wurde beschlossen, den Radverkehrsanteil in den nächsten fünf bis sieben Jahren um mindestens 5% anzuheben.
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