Dienstleistung

Mikrobiologische Eigenkontrollen

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 hat der Gesetzgeber alle Hersteller von Lebensmitteln verpflichtet, bei bestimmten Produkten tierischen Ursprungs mikrobiologische Eigenkontrollen in festgelegten Abständen durchzuführen. Diese Verordnung ist unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten. Im folgenden Merkblatt finden Sie eine Zusammenfassung Verordnung.

Merkblatt Mikrobiologische Eigenkontrollen

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