Tipps

„7 Wochen ohne – Auto?“

In jedem Frühjahr gibt es die Fastenzeit. Machen Sie sich schon Gedanken, auf was sie im nächsten Jahr verzichten könnten?
Wie wäre es mit Autofasten?
Die Fastenzeit kann Anlass sein, Gewohnheiten zu hinterfragen und etwas Neues auszuprobieren. Das Autofasten bietet sich an, um das eigene Mobilitätsverhalten unter die Lupe zu nehmen und das Auto durch Alternativen wie Bus, Bahn, Fahrrad, Car-Sharing, zu Fuß, etc. zu ersetzen. Dadurch können Sie etwas Neues erleben, gesünder unterwegs sein und gleichzeitig die Umwelt schonen.

Autofasten heißt:
  • Ich nutze öffentliche Verkehrsmittel
  • Ich steige auf das Fahrrad
  • Kurze Strecken gehe ich auch mal zu Fuß
  • Ich suche nach Fahrgemeinschaften oder nutze das örtliche Car-Sharing-Angebot
  • Wenn ich doch mal das Auto nutze, fahre ich achtsam und spare damit Sprit

Das Autofasten nehme ich zum Anlass:
  • meinen Lebensstil zu überdenken
  • das Leben bewusster zu gestalten
  • einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz zu leisten
  • mit mehr körperlicher Bewegung mir selbst etwas Gutes zu tun
  • mich über neue Angebote und Technologien oder auch alternative Kraftstoffe zu informieren.

1,5 Meter Abstand zu Radfahrern

Was ist beim Überholen von Radfahrern zu beachten?
Seit April 2020, sprich nun schon seit zwei Jahren, gilt nach der Straßenverkehrsordnung ein Überholabstand von mindestens 1,5 Metern innerhalb und zwei Metern außerhalb von Ortschaften. Wird ein Kind auf dem Rad mittransportiert, ist generell ein Mindestabstand von zwei Metern beim Überholen einzuhalten. Sollte aufgrund der Verkehrssituation der Abstand nicht einzuhalten sein, darf nicht überholt werden.

Fahrrad-Codierung

Im Schnitt werden pro Stunde in Deutschland ca. 30 Fahrräder gestohlen. Die Dunkelziffer mit älteren oder unversicherten Rädern liegt noch deutlich höher. Nur ein Bruchteil der Fahrräder findet den Weg zu Ihren Besitzern zurück.

Hier setzt die Fahrradcodierung des ADFC an. Eine Graviermaschine verewigt auf dem Rahmen oder auch E-Bike-Akku des Fahrrads einen verschlüsselten personenbezogenen Code. Auf Wunsch lässt sich der Code auch durch ein Klebeetikett anbringen. Auch Pedelecs, Anhänger, Kinderroller etc. lassen sich codieren.

Der Code setzt sich aus einer persönlichen Ziffern- und Buchstabenkombination zusammen. Polizei, Fundämter oder der ADFC können den Code entschlüsseln. Herrenlose Räder können so schnell ihrem rechtmäßigen Besitzer zugeordnet werden. Außerdem wird durch den Code die Möglichkeiten des Weiterverkaufs gestohlener Räder deutlich vermindert, so dass professionelle Fahrraddiebe in der Regel die Finger davon lassen.

Der ADFC Ulm/Alb-Donau & Neu-Ulm bietet Einzeltermine mit Voranmeldung an: codierung(at)adfc-ulm.de oder Tel. 0731 602 3 888. Die Codierung kostet pro Rad 15,00 Euro, für ADFC-Mitglieder 7,50 Euro. Weitere Informationen und Tipps bei Umzug oder Verkauf eines codierten Fahrrades unter www.adfc-ulm.de/service/fahrradcodierung oder www.adfc-ulm.de/service/fahrradcodierung/

Der "Holländische Griff"

Der "Holländische Griff": Eine einfache Angewohnheit, die Leben retten kann.

Viele Radwege führen direkt an parkenden Autos vorbei. Autos halten an, die Autotür wird aufgerissen und schon ist’s passiert: Ausweichen oder Bremsen ist für den Radfahrer nicht mehr möglich und es kommt zum Unfall. Häufig verletzen sich die Radfahrer dabei schwer. Solche sogenannten „Dooring“-Unfälle machen fast die Hälfte aller Unfälle mit Radverkehrsbeteiligung im ruhenden Verkehr aus.

Eine einfache Gewohnheitsumstellung kann diese Unfälle vermeiden und im Ernstfall sogar Leben retten. Der sogenannte  "Holländische Griff" ist genauso einfach wie genial: Sie öffnen die Tür Ihres Autos mit der rechten statt mit der linken Hand. Dabei dreht sich Ihr Oberkörper automatisch mit, Sie schauen über die Schulter und können vorbeifahrende Fahrradfahrer frühzeitig und besser sehen.

Der "holländische Griff" stammt aus den Niederlanden. Fahrschülerinnen und Fahrschüler lernen ihn schon seit mehreren Jahrzehnten in den meisten Fahrschulen.
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