Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
Wir beraten Sie, wenn Sie eine Familie planen, schwanger sind oder nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes. Unsere Beratungen sind kostenlos, wir stehen unter Schweigepflicht und beraten auf Wunsch anonym.
Schwangerschaft und Geburt sind mit vielfältigen Emotionen und Fragestellungen verbunden:
- Wie bereite ich mich auf die neue Lebensphase vor?
- Wie sieht es finanziell aus, wenn ich zeitweise nicht oder nicht mehr Vollzeit arbeiten kann?
- Wie kann ich mit Ängsten, Sorgen und gegebenenfalls negativen Gefühlen vor und nach der Geburt umgehen?
In der Schwangerschaftsberatung steht Ihnen ein Team ausgebildeter Sozialpädagoginnen zur Seite. Wir bieten psychosoziale Beratung rund um die Themen Schwangerschaft und Geburt an. Außerdem informieren wir Sie bezüglich Ihrer Rechte und gesetzlichen Ansprüche, sozialer und finanzieller Hilfen sowie über Beratungsangebote vor Ort. Weitere Inhalte der Beratungen können Themen wie Sexualität, Familienplanung und Empfängnisverhütung sein.
Sozialrechtliche Themen und Leistungen Rund um Schwangerschaft und Geburt
Das Elterngeld gleicht fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. Auch nicht berufstätige Eltern haben Anspruch auf Elterngeld. Eltern, die sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich teilen, werden besonders durch das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus unterstützt. Zuständig für Elterngeldanträge für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neu-Ulm ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Augsburg.
Wir informieren rund um das Thema Elterngeld und unterstützen bei Fragen zur Antragstellung.
Weitere Infos zum Thema Elterngeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
zum Zentrum Bayern Familie und Soziales
Wir informieren rund um das Thema Elterngeld und unterstützen bei Fragen zur Antragstellung.
Weitere Infos zum Thema Elterngeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
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Schwangere und stillende Frauen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, werden durch das Mutterschutzgesetz in besonderer Weise geschützt. Auch Praktikantinnen, Auszubildende und Studentinnen sind geschützt. Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation.
Zuständig im Landkreis Neu-Ulm für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ist das Gewerbeaufsichtsamt in Augsburg.
zum Gewerbeaufsichtsamt in Augsburg
Zuständig im Landkreis Neu-Ulm für die Überwachung und den Vollzug von Vorschriften des Mutterschutzgesetzes ist das Gewerbeaufsichtsamt in Augsburg.
zum Gewerbeaufsichtsamt in Augsburg
Gesetzlich krankenversicherte Schwangere, die während des Mutterschutzes in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, haben als in Voll- oder Teilzeit-Angestellte in der Regel sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber. Schwangere im ALG I Bezug haben in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Schwangere, die familien- oder privat versichert sind und in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis (z. B. Minijob) stehen, haben gegebenenfalls Anspruch auf eine Einmalzahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung.
zum Bundesamt für Soziale Sicherung
Ansprechpartner für Mutterschaftsgeld sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Arbeitgeber.
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Ansprechpartner für Mutterschaftsgeld sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Arbeitgeber.
Angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben zur Betreuung ihres Kindes Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Davon können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate auch nach dem dritten Geburtstag des Kindes bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres genommen werden. Gerne beraten wir Sie zum Thema Elternzeit und schauen uns Ihre individuelle Situation genauer an.
Weitere Infos zum Thema Elternzeit finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Weitere Infos zum Thema Elternzeit finden Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Seit 1. September 2018 gewährt der Freistaat Bayern allen Familien, unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit, im 2. und 3. Lebensjahr des Kindes monatlich 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat. Das Bayerische Familiengeld wird in der Regel zusammen mit dem Elterngeld beantragt. Bei Zuzug nach Bayern ist ein gesonderter Antrag zu stellen. Zuständig für Anträge des Bayerischen Familiengelds für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neu-Ulm ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Augsburg.
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
zum Zentrum Bayern Familie und Soziales
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales
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Seit 1. Januar 2020 können Eltern in Bayern für Kinder ab dem 1. Lebensjahr, die eine Krippe besuchen, Bayerisches Krippengeld beantragen. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Eltern eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht überschreitet. Zuständig für Anträge des Bayerischen Krippengelds für Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Neu-Ulm ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales Augsburg.
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
zum Zentrum Bayern Familie und Soziales
Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.
zum Zentrum Bayern Familie und Soziales
Für Kinder besteht ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich Anspruch auf Kindergeld. Befindet sich ein Kind in Ausbildung oder Studium, kann sich der Anspruch bis längstens zum 25. Lebensjahr verlängern. Zuständig für Kindergeld ist die Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie die aktuelle Höhe des Kindergelds.
Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
zur Bundesagentur für Arbeit
Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
zur Bundesagentur für Arbeit
Familien mit geringem Einkommen haben unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zum Kindergeld Anspruch auf Kinderzuschlag. Zuständig ist wie für das Kindergeld die Bundesagentur für Arbeit. Auf der Seite KiZ-Lotsen können Sie prüfen, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
zur Bundesagentur für Arbeit - KiZ-Lotsen
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
zur Bundesagentur für Arbeit - Kinderzuschlag
zur Bundesagentur für Arbeit - KiZ-Lotsen
Weitere Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
zur Bundesagentur für Arbeit - Kinderzuschlag
Schwangerschaftskonfliktberatung
Sind Sie sich nicht sicher, ob ein (weiteres) Kind in Ihr Leben passt? Waren Sie total schockiert, als Sie von der Schwangerschaft erfahren haben? Für einen Schwangerschaftsabbruch ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
- Wir beraten Sie unverzüglich und auf Wunsch anonym.
- Die Beratung ist ergebnisoffen, das heißt Sie allein entscheiden, ob Sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen möchten.
- Gerne können Sie Ihren Partner oder eine Vertrauensperson zur Beratung mitbringen.
- Nach der Beratung erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung.
Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
Sind Sie aufgrund der Schwangerschaft oder während der Schwangerschaft in eine (finanzielle) Notlage geraten? Wohnen Sie in Bayern? Dann können die Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle nach Prüfung bestimmter Voraussetzungen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung bei der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind" stellen. Diese Unterstützung ist eine freiwillige Leistung der Stiftung und einkommensabhängig. Der Antrag muss vor der Geburt gestellt werden.
zum Zentrum Bayern Familie und Soziales, Beratung und Antrag Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
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Vertrauliche Geburt
Sie sind schwanger und keiner darf davon erfahren? Sie haben die Möglichkeit, Ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen. Wir sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden. Wir beraten Sie vor, und falls Sie es wünschen, auch nach der Geburt. Ihre Identität geben Sie nur der Beratungsstelle preis. Ihre persönlichen Daten werden sicher hinterlegt.
Geburt vertraulich
Geburt vertraulich
Sternenkinder
Gemeinsam mit den anderen Schwangerenberatungsstellen der Region bieten wir Trauerbegleitung für Mütter und Väter an, die ihr Kind in der Schwangerschaft oder nach der Geburt verloren haben.
Website Sternenkinder
Website Sternenkinder
KoKi - Frühe Hilfen
KoKi ist eine Anlaufstelle für werdende Mütter und Väter, Alleinerziehende und Familien mit Kindern bis zu drei Jahren im Landratsamt Neu-Ulm. Es werden zum Beispiel Familienpaten und Hilfen für den Alltag vermittelt.
mehr zu KoKi - Frühe Hilfen
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