Erklärung über die Barriere-Freiheit

Wir sind der Landkreis Neu-Ulm.

Wir wollen unsere Internet-Seite barriere-frei machen.

Drei Computer, die miteinander verbunden sind, bilden ein Netz um die Erdkugel.

Es gibt Gesetze und Regeln über Barriere-Freiheit von Internet-Seiten.

Bild von einem Gesetzbuch, auf dem ein Paragraph auf den Einband gezeichnet ist.

Darin steht:

  • Internet-Seiten von Städten und Dörfern müssen barriere-frei sein.
  • Und so muss man diese Internet-Seiten bauen.

In Bayern heißen die Regeln und Gesetze E-Government-Verordnung.

E-Government ist Englisch.

Man spricht: Igawernment.

E-Government heißt:

Die Bürger können viele Dinge mit den Behörden
über das Internet erledigen.

Wir wollen die E-Government-Verordnung beachten.

Diese Erklärung gilt für die Internet-Seite landkreis-nu.de.

1. Ist unsere Internet-Seite barriere-frei?

Unsere Internet-Seite erfüllt noch nicht
die Regeln in der E-Government-Verordnung.

Hier schreiben wir:

Diese Dinge sind noch nicht barriere-frei.

2. Was ist noch nicht barriere-frei?

  • Manche Bilder auf unserer Seite sind noch nicht barriere-frei.
    Diese Bilder haben keine Erklärungen für blinde Menschen.
    Wir müssen die Erklärungen noch prüfen und verbessern.
  • Bild-Beschreibungen für Videos:
    Manche Menschen können schlecht sehen.
    Für diese Menschen erzählt eine Stimme im Film:
    Das kann man gerade alles sehen.
    Ein Video hat keine Bildbeschreibung.
    Vielleicht machen wir später neue Videos.
    Dann schreiben wir einen Text für jedes Video.
    In dem Text stehen dann alle Infos aus dem Video.
  • Bildschirm-Lese-Programme für blinde Menschen
    können auf unserer Seite vielleicht nicht erkennen:
    Hier fängt eine neue Zeile an.
    Wir haben die Seite neu gemacht.
    Es gibt aber noch ein paar alte Teile von der Internet-Seite.
    Auf den alten Teilen
    erkennt das Bildschirm-Lesegerät neue Zeilen nicht.
  • Manche von unseren Links sind nicht gut beschriftet.
    Blinde Menschen können nicht erkennen:
    Wohin führt dieser Link?
  • Fehler in Formularen
    Bild von einem Computerbildschirm, auf dem ein Formular zum Ausfüllen geöffnet ist.
    Auf unserer Seite können Sie Formulare ausfüllen.
    Vielleicht machen Sie dabei einen Fehler.
    Dann kann unsere Seite Ihnen nicht zeigen:
    Das ist ein Fehler.
  • Unsere Seite kann Such-Ergebnisse sortieren.
    Auf unserer Seite steht dann:
    Die Ergebnisse wurden sortiert.
    Das Bildschirm-Lese-Programm für blinde Menschen
    kann diese Info nicht lesen.
  • PDF-Texte
    Auf unserer Seite gibt es PDF-Texte.
    PDF-Texte kann man besonders gut drucken.
    Die PDF-Texte auf unserer Seite sind noch nicht barriere-frei.
    Wir machen diese Texte barriere-frei.
    Aber dafür brauchen wir noch Zeit.
  • Bilder-Galerien
    Auf unserer Seite gibt es Bilder-Galerien.
    Das sind viele Bilder auf einer Seite.
    Einige Bilder haben keine Erklärung für blinde Menschen.
    Wir haben zu wenig Zeit.
    Deshalb können wir nicht alle Bilder beschreiben.

3. Wie haben wir diese Erklärung geschrieben?

Wir haben unsere Internet-Seite selbst geprüft.

Dafür haben wir einen Test verwendet.

Diesen Test findet man auf der Internet-Seite: https://www.bitv-test.de.

Unsere Internet-Seite hat viele Unter-Seiten.

Aber wir haben nur manche von den Unter-Seiten geprüft.

Danach haben wir diese Erklärung geschrieben.

Wir haben diese Erklärung am 15. September 2021 geschrieben.

Und wir haben diese Erklärung am 15. September 2021 geprüft.

4. Eine Barriere melden

Sie haben ein Problem auf unserer Internet-Seite gefunden?

Vielleicht haben Sie Probleme:

  • unsere Internet-Seite zu bedienen
  • etwas auf unserer Internet-Seite zu verstehen.
  • Oder Sie haben gemerkt:
    Unsere Seite erfüllt nicht
    die Regeln und Gesetze für barriere-freie Internet-Seiten.

Dann können Sie uns das in unser Formular schreiben

Bild zeigt den Ausschnitt eines Formulars.

Das Formular finden Sie auf dieser Internet-Seite:
www.landkreis-nu.de/fehler-melden.

Durch-Setzungs-Verfahren

Durch-Setzungs-Verfahren heißt:

Sie können die Barriere-Freiheit von unserer Seite prüfen lassen.

Sie können diese Prüfung online beantragen.

Sie können die Prüfung
bei der Behinderten-Beauftragten vom Land Bayern beantragen.

Dorthin müssen Sie den Antrag schicken:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

Das ist die E-Mail-Adresse: bitv(at)bayern.de

Das ist die Internet-Seite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Siegel Netzwerk Leichte Sprache

Der Leichte Sprache Text wurde geprüft durch das Büro für Leichte Sprache Iserlohn – Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.“

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