Hinweis zur Übertragung von Daten an und zum E-Mail-Verkehr mit dem Landkreis Neu-Ulm und dem Landratsamt Neu-Ulm inklusive der Einlegung von Rechtsbehelfen

Der Landkreis Neu-Ulm und das Landratsamt Neu-Ulm bieten Möglichkeiten zur Kommunikation über das Internet an. Der Zugang zur elektronischen Kommunikation (das heißt die Kommunikation über ein elektronisches Dokument, welches die Schriftform ersetzt) ist möglich gem. Art. 3a Abs. 2 Satz 2 BayVwVfG. Hierzu muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.

Der Eingang muss zwingend über eine der folgenden zentralen Adressen erfolgen:

E-Mail: poststelle(at)lra.neu-ulm.de
De-Mail: poststelle(at)landkreis-neu-ulm.de-mail.de

Alle anderen bekannten Mailadressen sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern der Verwaltung stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang. Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des Art. 3a Abs. 3 BayVwVfG kann in diesen Fällen in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist dabei nicht zulässig.

Ein Ersetzen der Schriftform durch die andere, in Art. 3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 – 4 BayVwVfG genannten Möglichkeiten ist nicht zulässig. Dies gilt auch für E-Mail-Kontaktformulare wie für jede Art von Web-Formularen.

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