Geflügelpest/Vogelgrippe

Im April 2023 ist bei tot aufgefunden Möwen am Plessenteich im Neu-Ulmer Ortsteil Gerlenhofen erstmalig in diesem Jahr im Landkreis Neu-Ulm die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, festgestellt worden.

Seit Oktober 2022 nimmt die Zahl der Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln kontinuierlich zu und breitet sich auf ganz Deutschland aus. Innerhalb Europas traten die Fälle bei Wildvögeln zunächst besonders in den nördlichen Ländern auf und breiteten sich nach Süden aus. Daneben gab und gibt es eine große Zahl von Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen in Deutschland und vielen anderen Ländern Europas.

Ansteckung bei Menschen bisher in Deutschland nicht bekannt

Eine Ansteckung des Menschen mit dem derzeit kursierenden Geflügelpestviren vom Subtyp H5N1 ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Gleichwohl gelten Geflügelpest-Viren als potentiell zoonotische Erreger. Für eine mögliche Übertragung ist jedoch mindestens der intensive direkte Kontakt mit infiziertem Geflügel bzw. dessen virushaltigen Ausscheidungen erforderlich.

Das gilt es aktuell im Landkreis Neu-Ulm zu beachten

Aufgefundene tote Wildvögel sollten nicht berührt und dem Veterinärdienst Neu-Ulm telefonisch unter der Telefonnummer 0731 7040-70106 oder per E-Mail an veterinaerdienst(at)lra.neu-ulm.de gemeldet werden. Tote Singvögel müssen dem Veterinärdienst nicht gemeldet werden. Hunde und Katzen müssen von toten Vögeln ferngehalten werden.
Alle bisher nicht gemeldeten Geflügelhaltungen – auch Kleinsthaltungen – sind dem Veterinärdienst unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere sowie Haltung in Freiland – oder Stallhaltung unverzüglich telefonisch unter der Telefonnummer 0731 7040-70106 oder per E-Mail an veterinaerdienst(at)lra.neu-ulm.de zu melden.

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Geflügelhalter müssen ihre Tiere durch strikte Einhaltung der bereits angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen schützen. Mehr dazu in folgenden Allgemeinverfügungen.
Wichtig sind Vermeidung von direktem und indirektem Kontakt über Futter, Einstreu, Wasser, Stallkleidung mit Wildvögeln und deren Ausscheidungen.
Treten gehäufte Todesfälle (innerhalb von 24 Stunden mindestens drei Tiere oder mehr als 2 Prozent des Bestands) bei Geflügel auf oder nimmt die übliche Legeleistung ab, muss das Vorliegen einer Infektion unverzüglich durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
Ergänzend empfiehlt der Veterinärdienst dringend, unverzüglich sämtliches Geflügel in geschlossenen Ställen oder mindestens in überdachten dreiseitig geschlossenen Volieren aufzustallen, so dass die Tiere bzw. angebotenes Tränkwasser und Futter keinesfalls mit Ausscheidungen von infizierten Tieren in Kontakt kommen können.

Allgemeinverfügungen zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im Landkreis Neu-Ulm

Weiterführende Informationen

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