Das Landratsamt erfüllt auf Landkreisebene sowohl staatliche, als auch kommunale Aufgaben, während der Landkreis sogenannte Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben zu erfüllen hat. im folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über das Aufgabenspektrum des Landratsamtes sowie des Landkreises Neu-Ulm.
Das Landratsamt ist zum einen Staatsbehörde und erfüllt in dieser Funktion staatliche Aufgaben in folgenden Bereichen:
Zum anderen ist das Landratsamt Landkreisbehörde mit eigenen sowie weiteren, vom Staat durch Einzelgesetz übertragenen Aufgaben:
- Rechtsaufsicht über kreiseigene Gemeinden
- Kraftfahrzeugzulassungen
- Erteilung von Baugenehmigungen
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerwesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wasserrecht
- Abfallrecht und Immissionsschutz
- Naturschutz
- Gesundheits- und Veterinärdienst
Zum anderen ist das Landratsamt Landkreisbehörde mit eigenen sowie weiteren, vom Staat durch Einzelgesetz übertragenen Aufgaben:
- Erlass von sicherheitsrechtlichen Verordnungen
- Sicherstellung des Rettungsdienstes
- Vollzug des Unterhaltssicherungs- und des Wohngeldgesetzes
- Fleischhygieneüberwachung
Bei den beschriebenen Aufgaben des Landratsamtes agiert der Landkreis weisungsgebunden.
Bei den eigenen Aufgaben handelt der Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach eigenem Ermessen. Hier wird zwischen Pflichtaufgaben, die vorrangig zu erfüllen sind, und freiwilligen Aufgaben unterschieden.
Die freiwilligen Aufgaben nimmt der Landkreis im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten wahr.
Bei den eigenen Aufgaben handelt der Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung nach eigenem Ermessen. Hier wird zwischen Pflichtaufgaben, die vorrangig zu erfüllen sind, und freiwilligen Aufgaben unterschieden.
Pflichtaufgaben des Landkreises
- Bau und Betrieb von Krankenhäusern
- die Jugendhilfe
- Sozialhilfeleistungen für Erwerbsunfähige und Senioren oder die Übernahme von Unterkunftskosten für bedürftige, erwerbsfähige Arbeitsuchende
- Bau und Unterhalt weiterführender Schulen und Förderschulen
- Bau und Unterhalt der Kreisstraßen
- Abfallbeseitigung
Die freiwilligen Aufgaben nimmt der Landkreis im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten wahr.
Freiwillige Aufgaben des Landkreises
- Förderung von kulturellen und sozialen Einrichtungen
- Sportförderung
- Förderung der Denkmalpflege
Zudem ist der Landkreis Neu-Ulm
- ist verantwortlich für mehr als 175.000 Einwohner
- ist Träger wichtiger Infrastrukturen und sorgt für attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
- gestaltet die Zukunft: Wirtschafts- und Tourismusförderung, Kreisentwicklungsplanung und Schaffung altersgerechter Infrastrukturen und Angebote
- ist unmittelbar demokratisch legitimiert: Der Landkreise ist Teil unseres demokratischen Staatswesens mit eigenen von der Bevölkerung gewählter Vertretungen (Kreistag). Die Bürgerinnen und Bürger können somit auf vielfältige Weise direkten Einfluss auf die Gestaltung der Kreispolitik nehmen