Europawahlen

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt.

Informationen zur Europawahl

Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Erstmals dürfen auch schon die 16-Jährigen bei der Europawahl 2024 wählen.
 
Das Europäische Parlament mit Sitz in Straßburg vertritt die Bürger der Europäischen Union (EU) und übt zusammen mit dem (Minister-)Rat die Rechtsetzung der EU aus. Es setzt sich aus Vertretern der Unionsbürgerinnen und -bürger zusammen. Ihre Anzahl darf 750 nicht überschreiten, zuzüglich des Präsidenten. Die Bürgerinnen und Bürger sind im Europäischen Parlament degressiv proportional, mindestens jedoch mit sechs, höchstens mit 96, Mitgliedern je Mitgliedstaat vertreten. Ihre Vergabe erfolgt laut Art. 14 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union alle fünf Jahre durch allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Europawahlen. Die Wahl erfolgt in jedem Mitgliedstaat nach innerstaatlichen Vorschriften, vorbehaltlich der Vorschriften des Beschlusses und Akts zur Einführung allgemeiner unmittelbarer Wahlen der Mitglieder des Europäischen Parlaments.
 
Die Wahl der 96 auf die Bundesrepublik Deutschland entfallenden Abgeordneten erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels starrer - also durch den Wähler nicht veränderbarer - Listen. Listenwahlvorschläge können für ein Land (Landesliste) oder als gemeinsame Liste für alle Länder (Bundesliste) aufgestellt werden. Die Entscheidung, ob eine Landesliste oder eine Bundesliste aufgestellt wird, trifft der Bundesvorstand der Partei oder sonstigen politischen Vereinigung. Listen können von politischen Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen eingereicht werden. Einzelbewerbungen sind nicht möglich.
 
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Wahlkreis bei der Europawahl umfasst das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm.

FAQs zur Europawahl

Vom 6. bis 9. Juni 2024 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland den Sonntag, 9. Juni 2024 bestimmt
Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.
 
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürgerinnen und Bürger der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) können an der Wahl zum Europäischen Parlament teilnehmen, entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder im Herkunftsland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin - Informationen für Unionsbürgerinnen und -bürger
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Europawahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundeswahlleiterin - Deutsche im Ausland.
Deutsche, die sich vorübergehend - zum Beispiel während eines Urlaubs - im Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.
Ja! Gewählt wird nach den Grundsätzen "persönlich, geheim, frei, allgemein und unmittelbar". Wer Hilfe braucht, darf sich aber helfen lassen, sowohl an der Urne als auch bei der Briefwahl. Die Hilfeleistung ist aber auf technische Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels beschränkt. Die Wahlentscheidung muss vom Wahlberechtigten in jedem Fall selbst getroffen und geäußert werden.
Trotzdem ins Wahllokal gehen - aber Ausweis oder Reisepass mitbringen und unbedingt in Ihr übliches Wahllokal gehen, denn nur dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Auch Briefwahl kann ohne Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die meisten Wahlberechtigten wissen, wo "ihr" Wahllokal ist, weil sich daran in der Regel nichts ändert. Welches Ihr Wahllokal ist, können Sie im Zweifel selbst überprüfen mit dem Wahllokalfinder auf der Homepage Ihrer Gemeinde (zu finden beim Online-Briefwahlantrag).
Ja. Aber wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde bestellt, kann diese dort direkt ausfüllen und auch sofort dort abgeben. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Internetauftritt Ihrer Gemeinde.
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. Sie können den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an Ihre Gemeinde schicken. Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen auf der Homepage Ihrer Gemeinde online zu beantragen. Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde.
Die Frist endet am Freitag, 07. Juni 2024, um 18:00 Uhr.
Bis Samstag, 08. Juni 2024, 12:00 Uhr, können Ersatzunterlagen ausgestellt werden - das dann am besten persönlich.
Es könnte sein, dass die Unterlagen wegen langer Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zugestellt werden. Je weniger Zeit bis zum Wahltag, desto risikoreicher ist die Online-Anforderung, weshalb wir empfehlen, Briefwahlunterlagen dann persönlich bei der Gemeinde abzuholen.
Mit Wahlschein kann in jedem beliebigen Wahllokal im Landkreis Neu-Ulm gewählt werden.
Es kostet Sie kein Porto. Wahlbriefe sind für Sie im Gebiet der Deutschen Post portofrei.
Jeder Stimmzettel weist rechts oben eine abgeschnittene Ecke auf. Diese Kennzeichnung dient blinden oder sehbehinderten Personen als Orientierungshilfe für das seitenrichtige Einlegen des Stimmzettels in Schablonen.

Bekanntmachungen

Ergebnisse

Nach oben