Franz und Gertrud-Mück-Stiftung fördert Menschen mit Behinderung


Anträge für eine Förderung über die Franz und Gertrud-Mück-Stiftung können noch bis zum 13. Oktober beim Landratsamt Neu-Ulm eingereicht werden. Die gemeinnützige Franz und Gertrud Mück-Stiftung hat seit dem Jahr 1991 das Ziel, Menschen mit körperlichen Behinderungen sowie bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm finanziell zu unterstützen. Der Landkreis Neu-Ulm vertritt und verwaltet die Stiftung und nimmt in dieser Funktion Anträge für eine Förderung entgegen. Aufgrund von Rücklagen stehen in diesem Jahr über 100.000 Euro zur Ausschüttung zur Verfügung.

Förderzuschüsse können zum Beispiel für Folgendes gewährt werden:

  • berufliche Existenzgründungen
  • Rehabilitationsmaßnahmen
  • Ausbildungen
  • Zuwendungen zum Lebensunterhalt in Notsituationen, wobei die Bedürftigkeit einer besonderen Prüfung unterzogen wird und die zweckentsprechende Verwendung nachzuweisen ist
  • Zuwendungen zur Beschaffung von Hilfsmitteln, die dazu beitragen, die Behinderung zu erleichtern (z. B. Rollstuhl)

Der Beschluss, welche Anträge in welcher Höhe gefördert werden, wird nach einer Prüfung der Anträge Ende des Jahres getroffen. Die Auszahlung erfolgt Anfang 2024.

Die Stiftung konnte in den vergangenen Jahren zahlreichen Menschen mit Behinderung helfen. So haben bis letztes Jahr bereits 100 Personen sowie verschiedene Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine finanzielle Unterstützung erhalten.

Gefördert wurden zum Beispiel die Einrichtung von Therapie- und Wohnräumen, die Anschaffung eines elektrischen Rollstuhls, der Einbau eines Treppenlifts, die Teilnahme an speziellen Therapien sowie weitere Maßnahmen, welche die Lebenssituation erleichtern.

zum Förderantrag

Fragen beantwortet der Fachbereich Finanzen und Beteiligungen im Landkreis Neu-Ulm unter der Telefonnummer 0731 7040 -13107 oder -13100,
E-Mail theresa.wagner(at)lra.neu-ulm.de  bzw. dominic.tausend(at)lra.neu-ulm.de.

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