Wohnen, allgemeine Informationen & weitere Hilfsangebote

Untenstehend finden Sie eine Übersicht überregionaler Anlaufstellen und Hilfsprogramme.

Wohnraum - Häufige Fragen zur Unterbringung

Bei der Suche bzw. Vermittlung von Wohnraum an geflüchtete Menschen aus der Ukraine gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Voraussetzung in allen Fällen ist, dass die Menschen länger im Landkreis Neu-Ulm bleiben möchten und nicht nur auf der Durch- bzw. Weiterreise sind.
  • Das Landratsamt verlegt Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landratsamts untergebracht sind, in Wohnungen ab, die zum Bezug bereit sind.
  • Das Landratsamt hat die entsprechenden Wohnungen im Vorfeld besichtigt und die vertraglichen Rahmenbedingungen geklärt: Das heißt der Freistaat Bayern, vertreten durch das staatliche Landratsamt mietet die Wohnungen bzw. Unterkünfte an. Der Vermieter erhält vom Freistaat Bayern eine angemessene Miete und die anfallenden Betriebskosten.
  • Bei der Wohnungsvermittlung wird unter anderem auf die Anzahl der Personen, Alter, Zahl der Kinder, Haustiere und ähnliches geachtet und versucht die jeweiligen Wünsche von Vermieter und geflüchteten Personen so gut es geht zu berücksichtigen.
  • Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens sowie der damit verbundenen Vorbereitung der Wohnungen für den Bezug sind im Moment entsprechende Bearbeitungszeiten zu berücksichtigen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
  • Darüber hinaus besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen bei der Suche und Bereitstellung von Wohnraum.
  • Das Landratsamt verlegt grundsätlich nur Personen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landratsamts untergebracht sind, in Wohnungen ab. Personen, die eine Wohnung suchen, kann das Landratsamt nur in eigene Wohnungen vermitteln, wenn sich diese in der Erstaufnahmeeinrichtung melden und dort untergebracht sind. Mit der Meldung in der Erstaufnahmeeinrichtung ist das Landratsamt dann für die Unterbringung zuständig.
  • Eine weitere Voraussetzung zur Unterbringung ist die PIK-Registrierung. Falls diese noch nicht erfolgt ist, bitte über das Landratsamt Neu-Ulm eine entsprechende Registrierung vornehmen lassen.
Registrierung
  • Grundsätzlich können sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine auch selbst auf Wohnungssuche begeben.
  • Wenn die geflüchteten Menschen eine eigene Wohnung finden und die Kosten hierfür nicht selbst tragen können, dann ist im Falle eines Leistungsbezugs gegebenenfalls eine Kostenübernahme möglich. Der Mietvertrag muss - bevor er unterschrieben und geschlossen wird - zur Zustimmung vorgelegt werden.
  • In folgenden Fällen muss man sich an folgende Ansprechpartner wenden. Bitte vorher einen Termin vereinbaren:
  • Es erfolgt eine Prüfung, ob die Mietkosten angemessen sind.
  • Erteilt der Fachbereich Soziales & Senioren bzw. das Jobcenter seine Zustimmung, kann der Mietvertrag vom Geflüchteten aus der Ukraine geschlossen und unterschrieben werden. Die Kosten werden dann (im Falle des Leistungsbezugs) vom Amt übernommen.
  • Bitte beachten: Rückwirkende Mietverträge (Mietverträge, die in der Vergangenheit ohne Zustimmung des Fachbereichs Soziales & Senioren oder des Jobcenters geschlossen wurden), können generell nicht anerkannt werden. Gegebenenfalls ist bei schriftlicher Vorlage des bereits bestehenden Mietvertrags eine Prüfung des Mietvertrags und eine eventuelle Kostenübernahme  für die Zukunft möglich.
  • Maklerkosten/Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten werden generell nicht übernommen.
  • Wird eine Ausstattung mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen benötigt, bitte an die jeweilige Kommune wenden. Die Kommunen organisieren dankenswerterweise die Sachspenden.
Das Landratsamt besichtigt keine Wohnungen bzw. mietet keine Wohnungen an, in welchen bereits ukrainische Flüchtlinge leben. In solchen Fällen ist ein Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und den geflüchteten Personen grundsätzlich möglich und wie unter Punkt "Geflüchtete Menschen aus der Ukraine mieten selbst eine Wohnung an" beschrieben, zu prüfen.
Sie haben Wohnraum, den Sie geflüchteten Menschen zur Verfügung stellen können und der über das Landratsamt weiter vermittelt werden soll? Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Bitte füllen Sie hierfür folgendes Formular aus. Kommunen oder private Anbieter können über dieses Formular auch geeignete Hallen oder ähnliches melden.
Bitte beachten, dass die Wohnungen nicht nur für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, sondern für geflüchtete Menschen unterschiedlicher Nationalitäten genutzt werden.

Aufgrund der Vielzahl an Angeboten und den damit verbundenen Aufgaben wie Besichtigungen usw. nimmt die Prüfung allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch. Wir melden uns aber so schnell wie möglich bei den Vermietern. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld.

Allgemeine Informationen und weitere Hilfsangebote / Додаткова інформація

Das Bayerische Innenministerium informiert auf seiner Homepage unter www.ukraine-hilfe.bayern.de über aktuelle Fragen zur Ukraine-Krise.
Menschen die dringend Hilfe benötigen oder Hilfe anbieten können sich auch bei der Freien Wohlfahrtspflege Bayern melden:
Aktuelle Informationen zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland gibt es beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Kontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedürftige


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben eine neue Kontaktstelle für geflüchtete Menschen mit Behinderungen und/oder Pflegebedürftige konzipiert. Für die Federführung konnte mit dem Deutschen Roten Kreuz ein Partner mit einschlägiger Expertise und den notwendigen Kontaktnetzwerken gewonnen werden.     
 
Die Bundeskontaktstelle vermittelt und koordiniert Angebot und Nachfrage neu einreisender Geflüchteter aus der Ukraine mit Behinderungen und/oder Pflegebedarf.


контактний центр для біженців з обмеженими можливостями та/або тих, які потребують


Федеральне міністерство праці та соціальних справ (BMAS) і Федеральне міністерство охорони здоров’я (BMG) створили новий контактний центр для біженців з обмеженими можливостями та/або тих, які потребують догляду. Відповідальність за реалізацію було покладено на партнера з відповідним досвідом, контактами та доступом до потрібних мереж — Червоний Хрест у Німеччині. 

Федеральний контактний центр виступає в якості посередника та координатора між біженцями з України з обмеженими можливостями та/або тих, що потребують догляду, та організаціями, що можуть надати потрібну їм підтримку.

Mit verschiedenen Hilfsmaßnahmen unterstützt der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) die geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Informationen dazu gibt es auf der Homepage des BLSV.

Verkehr / Help Ukraine Ticket

Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr


Büro Grüne Karte und Meldung von Schäden


Etwaige Schäden an Pkw sollen direkt auf der Webseite www.gruene-karte.de gemeldet werden.

Офіс Green Card та повідомлення про пошкодження внаслідок ДТП


Про будь-які пошкодження легкових автомобілів слід повідомляти безпосередньо на веб-сайті

Grüne Karte / Green Card

Handlungsempfehlungen & Nützliche Informationen für Geflüchtete


Örtliche Beratungsstelle


Notruf und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Schwerpunkt: sexualisierte Gewalt
Arbeiterwohlfahrt Neu-Ulm Ortsverein e.V.
Silcherstraße 45
89231 Neu-Ulm
Telefon +49 731 / 378 396 76
Fax 0731 980 95 92
E-Mail notruf(at)awo-neu-ulm.de


Allgemeine Information Einstufung sexualisierter Gewalt als Kriegsverbrechen nach Art. 8 des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH)

 
  • Alle sexualisierten Formen von Gewalt im Krieg, wie die systematische Vergewaltigung von Frauen, Männern oder Kindern werden in der internationalen Rechtsprechung als schwere Straftaten eingestuft, die vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag strafrechtlich verfolgt werden können.
  • Für eine erfolgversprechende spätere Anklage von Einzeltätern (z .B. Soldaten), aber auch politischen (hochrangigen) Funktionären (z .B. befehlshabenden Offizieren oder Politikern) spielt insbesondere die spätere Beweisführung eine große Rolle.
  • Opfer sexualisierter Straftaten genießen in Deutschland einen besonders hohen Schutz und können grundsätzlich jederzeit kostenfrei solche Straftaten anzeigen! Die Anzeige solcher Straftaten ist wesentlich für die Strafverfolgung und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Wiedergutmachungsprogrammen.                                             
  • Wichtig hierfür ist jedoch die Beweisaufnahme bei darauf spezialisierten Fachstellen.
  • In Deutschland gibt es eine Reihe von Fachärzten (sogenannte Rechtsmediziner), die auf die Dokumentation und Untersuchung aller Formen sexualisierter Gewalt spezialisiert sind. Die Spuren einer Vergewaltigung können von diesen Fachärzten auch noch einige Wochen nach einer solchen Tat nachgewiesen werden. Für eine spätere Strafverfolgung gilt: je früher sich Opfer an entsprechende Fachberatungsstellen wenden, desto größer sind die Erfolgsaussichten einer späteren Strafverfolgung der Täter.
  • Opfer die sexualisierte Gewalt erfahren haben, schämen sich häufig, Hilfe in Anspruch zu nehmen oder geben sich sogar selbst die Schuld dafür, dass sie z. B. vergewaltigt wurden.
  • Die Schuld bei Sexualverbrechen liegt immer  bei den Tätern, die für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen und auch bestraft werden sollten.
  • Sollten Sie oder Ihre Kinder vor, während oder nach Ihrer Flucht aus Ihrem Herkunftsland sexualisierte Gewalt in irgendeiner Form erfahren haben, bitten wir Sie sich vertrauensvoll an folgende örtliche Fachberatungsstelle zu wenden:


Örtliche Beratungsstelle


Notruf und Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Schwerpunkt: sexualisierte Gewalt
Arbeiterwohlfahrt Neu-Ulm Ortsverein e.V.
Silcherstraße 45
89231 Neu-Ulm
Telefon +49 731 / 378 396 76
Fax 0731 980 95 92
E-Mail notruf(at)awo-neu-ulm.de

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Neu-Ulm bietet Gruppenangebote für Frauen und Mädchen mit sexueller Gewalterfahrung sowie persönliche Beratung bei:
  • Vergewaltigung
  • Versuchter Vergewaltigung
  • Sexueller Nötigung
  • Sexuellen Übergriffen und Belästigungen (in öffentlicher, beruflicher und privater Umgebung - unabhängig davon, wie lange die Tat zurück liegt)
  • Alle Formen psychischer und physischer Misshandlung
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