Landrat scheidet am 30. Oktober 2023 aus


Am 8. Oktober 2023 wurde Landrat Thorsten Freudenberger als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag gewählt. Dies macht die Wahl einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrats für den Landkreis Neu-Ulm erforderlich. Eine Vertretung sowie geregelte Übergangszeit ist entsprechend gesichert. Die nächsten Schritte sehen wie folgt aus:

  • Bis zur konstituierenden Sitzung des Landtags am 30. Oktober 2023 bleibt Thorsten Freudenberger als Landrat im Amt.
  • Ab dem 30. Oktober 2023 wird stellvertretender Landrat Erich Winkler die Amtsgeschäfte übernehmen.
  • Am 14. Januar 2024 werden Neuwahlen stattfinden. Sowohl der Kreisausschuss (einstimmiger Beschluss) als auch die Regierung von Schwaben haben am Freitag, 20. Oktober 2023, dem Terminvorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt.
  • Sollte es zu einer Stichwahl bei der Landratsnachfolge kommen, so findet diese 14 Tage nach der ersten Wahl - am 28. Januar 2024 - statt.
  • Wahlberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit zwei Monaten im Landkreis Neu-Ulm ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Amtsantritt für die neue Landrätin bzw. den neuen Landrat erfolgt nach der Feststellung des Ergebnisses durch den Wahlausschuss - voraussichtlich zwei Tage nach der Wahl. Die Vereidigung findet dann in der darauf folgenden Kreistagssitzung statt. Bis zur offiziellen Amtsübernahme einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers bleibt der stellvertretende Landrat Erich Winkler im Amt.
  • Wahlvorschläge für eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat können ab dem 20. Oktober 2023 eingereicht werden. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 23. November 2023 eingereicht werden.
Nach oben