Über neuen Landrat wird am 14. Januar 2024 entschieden


Am 14. Januar 2024 wird die Nachfolgerin oder der Nachfolger von Thorsten Freudenberger als Landrat des Landkreises Neu-Ulm gewählt. Sowohl der Kreisausschuss (einstimmiger Beschluss) als auch die Regierung von Schwaben haben am Freitag, 20. Oktober 2023, dem Terminvorschlag der Kreisverwaltung zugestimmt. „Damit ist der 14. Januar fix“, erklärt Stefan Hatzelmann, Leiter des Fachbereichs „Kommunalrecht und Staatliche Rechnungsprüfung“ im Landratsamt Neu-Ulm.

Seit dem 20. Oktober können Wahlvorschläge beim Landratsamt eingereicht werden. „Es darf eine Person pro Partei beziehungsweise Wählergruppierung vorgeschlagen werden“, erläutert Hatzelmann. Donnerstag, 23. November 2023, ist der letzte Tag, an dem ein Wahlvorschlag für die Neuwahl des Landrats im Landratsamt eingereicht werden darf.

Der bisherige Landrat Thorsten Freudenberger ist am 8. Oktober 2023 zum Abgeordneten des Bayerischen Landtages gewählt worden. Mit der Konstituierung des neuen Landtages am 30. Oktober scheidet Freudenberger als Landrat des Landkreises Neu-Ulm aus.

Wahlberechtigt sind am 14. Januar alle Deutschen und Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zumindest seit zwei Monaten im Landkreis Neu-Ulm ihren Lebensmittelpunkt haben.

Für die Landratswahl bestellte der Kreisausschuss als Wahlleiter den neuen Staatsjuristen im Landratsamt (seit 2. Oktober 2023), Rüdiger Dolejsch, zu seinem Stellvertreter Stefan Hatzelmann.

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