Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 14. Januar 2024


Für die Landratswahl am 14. Januar 2024 im Landkreis Neu-Ulm wurden alle fünf eingereichten Wahlvorschläge zugelassen. Das hat der Kreiswahlausschuss, nach Prüfung der Vorschläge, in seiner heutigen Sitzung am 05. Dezember 2023 einstimmig beschlossen.

Damit treten bei der Landratswahl am 14. Januar folgende Kandidatin und Kandidaten an:

  • Eva Treu (CSU/Junge Union)
  • Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)
  • Wolfgang Dröse (AfD)
  •  Ludwig Ott (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Daniel Fürst (SPD)

Der bisherige Landrat Thorsten Freudenberger ist am 8. Oktober 2023 zum Abgeordneten des Bayerischen Landtages gewählt worden, weshalb Neuwahlen für seine Nachfolge erforderlich sind.

Gewählt wird im gesamten Landkreis Neu-Ulm. Im Landkreis Neu-Ulm sind nach derzeitigem Stand ca. 137.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind am 14. Januar alle Deutschen sowie Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahl zumindest seit zwei Monaten im Landkreis Neu-Ulm ihren Lebensmittelpunkt haben.

Bei der Wahl des Landrats hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Bei der Landratswahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach dem ersten Wahltag eine Stichwahl unter den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Termin für die Stichwahl wäre dann Sonntag, 28. Januar 2024.

Bekanntmachung

Nach oben