Ukraine-Aufenthaltserlaubnis bis 2025 verlängert - Extended: Ukraine Residence Permit - Продлено: разрешение на временное пребывание украинцев!


Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert. Diese wurden und werden gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen, sie müssen damit keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde notwendig.

Das heißt, für Ukrainerinnen und Ukrainer, die bis zum 01. Februar 2024 eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben, wird die Aufenthaltserlaubnis automatisch bis zum 04. März 2025 verlängert.

Alle Ukrainerinnen und Ukrainer, die nach dem 01. Februar 2024 einreisen bzw. zum 01. Februar 2024 keine gültige Aufenthaltserlaubnis haben oder beantragt haben, beachten bitte das reguläre Verfahren:

  • Registrierung im Landratsamt Neu-Ulm
  • Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie nach dem 02. Juni 2024 in Deutschland bleiben wollen bzw. auf längere Zeit im Landkreis Neu-Ulm ihren Wohnsitz nehmen möchten.

Weitere Informationen zur Registrierung und Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis unter Landkreis Neu-Ulm hilft: Ukrainehilfe

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