Deutliche Verbesserung der Luftqualität - Aufhebung der Umweltzone in Neu-Ulm geplant


Pressemitteilung der Regierung von Schwaben

Im Jahr 2009 wurde im Rahmen des Luftreinhalte-/Aktionsplans Neu-Ulm im Zentrum der Stadt eine Umweltzone ausgewiesen. Die Umweltzone darf seither nur von Fahrzeugen befahren werden, die im Besitz einer grünen oder gelben Plakette sind.

In den vergangenen Jahren verbesserte sich die Luftqualität stetig und insbesondere die Konzentration der Luftschadstoffe Stickstoffdioxid und Feinstaub im Stadtgebiet sank. Die Immissionswerte liegen seit einigen Jahren deutlich unter den maßgeblichen Grenzwerten der 39. BImSchV. Dies ist auch auf die allgemeine Erneuerung von Fahrzeugen mit einem geringeren Schadstoffausstoß zurückzuführen.

Aufgrund der Verbesserung der Luftqualität wurde die Aufhebung der Umweltzone im Luftreinhalteplan geprüft. Die Prüfung ergab, dass die Immissionsgrenzwerte auch bei Aufhebung der Umweltzone deutlich unterschritten werden und somit die Aufrechterhaltung der Umweltzone nicht mehr verhältnismäßig ist.

Aus diesem Grund erfolgt derzeit die Fortschreibung des Luftreinhalteplans, in der die Aufhebung der Umweltzone zum 4. Juni 2024 geplant ist. Der entsprechende Entwurf zur Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplans Neu-Ulm ist für den Zeitraum vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 11. März 2024 für die Öffentlichkeit einsehbar. Die Unterlagen liegen in der Regierung von Schwaben, Fronhof 10, 86152 Augsburg, Zimmer 254 sowie im Rathaus der Stadt Neu-Ulm aus und sind auf deren Internetseiten elektronisch einsehbar. Etwaige Stellungnahmen können bis zum 25. März 2024 bei der Regierung von Schwaben (per Brief: Fronhof 10, 86152 Augsburg, per E-Mail: poststelle(at)reg-schw.bayern.de) abgegeben werden.

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