Wohnraumförderung in Schwaben - Fördersumme im Jahr 2023 mehr als verdoppelt


Pressemitteilung Regierung von Schwaben

Wohnungssuchende und Häuslebauer können sich freuen: Die Regierung von Schwaben hat 2023 mit den Programmen der Wohnraumförderung die Schaffung von mehr als doppelt so vielen Wohnungen angestoßen wie im Jahr davor. In Schwaben wurden im vergangenen Jahr 158,1 Millionen Euro für die Wohnraumförderung eingesetzt (ohne Berücksichtigung der Zahlen der Stadt Augsburg, die selbst Bewilligungsstelle ist). Davon bewilligte die Regierung von Schwaben 125,6 Millionen Euro für Mietwohnungen. 32,5 Millionen Euro wies sie den Landratsämtern und kreisfreien Städten zu für die Förderung von Eigenwohnraum, also von den Eigentümern selbst genutztem Wohnraum.

Besonders erfreulich ist das gute Ergebnis bei der Förderung von Mietwohnraum, denn auf dem Mietwohnungsmarkt bestehen erhebliche Engpässe. Entgegen dem allgemeinen Trend im Wohnungsbau, der von sinkenden Fertigstellungs- und Genehmigungszahlen geprägt ist, konnten 2023 insgesamt 591 Mietwohnungen gefördert werden, 328 mehr als im Jahr davor. Die Förderungen wurden aus zwei Programmen bewilligt: Mit dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm fördert der Freistaat Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und sonstige Investoren beim Bau von Mietwohnraum für einkommensschwächere Haushalte. Städte und Gemeinden, die selbst Mietwohnungen schaffen, unterstützt der Freistaat mit Zuschüssen und Darlehen im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm.

Die Ergebnisse der Programme der Mietwohnraumförderung 2022 und 2023

  • Bayerisches Wohnaunsbauprogramm 2022, 212 Wohneinheiten, 44,7 Millionen Euro bewilligte Mittel
  • Bayerisches Wohnaunsbauprogramm 2023, 454 Wohneinheiten, 91,9 Millionen Euro bewilligte Mittel
  • Kommunales Wohnraumförderungsprogramm 2022, 51 Wohneinheiten, 16,3 Millionen Euro bewilligte Mittel
  • Kommunales Wohnraumförderungsprogramm 2023, 137 Wohneinheiten, 33,7 Millionen Euro bewilligte Mittel

Ansprechpartner für die Förderung von Mietwohnungen ist die Regierung von Schwaben. Für die Förderung von Eigenwohnraum sind die Landratsämter und die kreisfreien Städte zuständig.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung in Bayern sind im Internet abrufbar unter www.wohnen.bayern.de.

Mehr zur Wohnraumförderung im Landkreis Neu-Ulm.

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