Der Wahlausschuss für die Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm hat in seiner heutigen Sitzung (16.01.2024) das abschließende Ergebnis für die Wahl am 14. Januar 2024 festgestellt.
Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 1. Februar 2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.