Wahlen

Das Landratsamt ist in Zusammenarbeit mit den Gemeinden für die Abwicklung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirks- und Landkreiswahlen sowie von Volksbegehren und Volksentscheiden zuständig. Es ist Sitz des Kreiswahlleiters bzw. der Kreiswahlleiterin.

Seine Zuständigkeit erstreckt sich

  • bei Europawahlen, Volksbegehren/Volksentscheiden und Landkreiswahlen auf das Gebiet des Landkreises Neu-Ulm,
  • bei Bundestagswahlen auf die Landkreise Neu-Ulm und Günzburg sowie die Verwaltungsgemeinschaften Babenhausen, Boos, Erkheim und Pfaffenhausen aus dem Landkreis Unterallgäu (Wahlkreis 255 Neu-Ulm),
  • bei Landtags- und Bezirkswahlen auf die Städte, Märkte und Gemeinden Bellenberg, Elchingen, Illertissen, Nersingen, Neu-Ulm, Roggenburg, Senden, Vöhringen und Weißenhorn sowie die Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a. d. Roth aus dem Landkreis Neu-Ulm (Stimmkreis 713 Neu-Ulm); die übrigen Gemeinden aus dem Landkreis Neu-Ulm zählen zum Stimmkreis 712 Memmingen.

Gemeindewahlen sind von der jeweiligen Gemeinde abzuwickeln und anschließend dem Landratsamt zur Wahlprüfung vorzulegen.

Europawahlen, Landtags- und Bezirkswahlen finden grundsätzlich alle fünf Jahre, Bundestagswahlen alle vier Jahre, Landkreis- und Gemeindewahlen alle sechs Jahre und Volksbegehren/Volksentscheide nur in besonderen Fällen statt.

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