Digitale Fahrzeugzulassung wird günstiger
Online günstiger – am Schalter teurer: So lässt sich die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) zusammenfassen. Die auf Bundesebene beschlossene neue Verordnung tritt am 01.09.2023 in Kraft. Neben kleineren Änderungen rechtlicher Grundlagen hat diese vor allem Gebührenanpassungen zur Folge: Die Gebühren bei persönlichem Erscheinen am Schalter erhöhen sich, während die Gebühren für die digitale Fahrzeugzulassung sinken.
Die Gebührenerhöhung am Schalter gilt aber nur für Dienstleistungen, die auch digital beantragt werden können, wie z.B. Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung, Adressänderung oder Abmeldung. Alle verfügbaren Online-Dienstleistungen finden Sie über unsere Homepage https://www.landkreis-nu.de/Zulassungsstelle oder direkt über https://www.buergerservice-portal.de/bayern/lkrneuulm.