Landratswahl: Abschließendes Ergebnis zur Wahl am 14. Januar steht fest


Dieses sieht wie folgt aus:

  • Eva Treu (CSU/Junge Union): 41,1 %
  • Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm): 17,9 %
  • Daniel Fürst (SPD):16,5 %
  • Wolfgang Dröse (AfD):13,2 %
  • Ludwig Ott (Grüne): 11,2 %

Dabei gab es keine Änderungen im Vergleich zu den vorläufigen Ergebnissen. Lediglich einen Stimmzettel, der vorher als ungültig gegeben worden war, hat der Wahlausschuss nach Überprüfung in seiner Sitzung für gültig erklärt.

Nachdem keiner der Kandidaten bei der Wahl am 14. Januar mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl erforderlich. Die Stichwahl findet am Sonntag, 28. Januar 2024, statt zwischen:

  • Eva Treu (CSU/Junge Union)
  • Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Wahlberechtigt ist, wer am ursprünglichen Wahltag (14. Januar 2024) Unionsbürger war, das 18. Lebensjahr vollendet hatte, sich seit mindestens zwei Monaten im Landkreis Neu-Ulm mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen aufgehalten hat und infolge deutschen Richterspruchs nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Das heißt, sollte z. B. jemand nach dem 14. Januar 2024 18 Jahre alt werden, kann er nicht bei der Stichwahl am 28. Januar 2024 wählen.

Wer beim ersten Antrag auf Briefwahl schon den möglichen zweiten Wahltermin angekreuzt hatte, bekommt die Briefwahlunterlagen automatisch zugesendet. Wer nicht gleich mit dem ersten Antrag auch für den zweiten Termin Briefwahl beantragt hat, kann nun erneut einen Antrag auf Briefwahl stellen oder im Wahllokal wählen. Die Frist für den Antrag auf Briefwahl endet am Freitag, 26. Januar, um 15:00 Uhr.

Es wird aber empfohlen, den Antrag deutlich früher zu stellen, damit der Zugang der Briefwahlunterlagen auch gewährleistet ist.

Sollten Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig ankommen, können bis Samstag, 27. Januar 2024, 12:00 Uhr, Ersatzunterlagen ausgestellt werden - das dann am besten persönlich bei der zuständigen Kommune.

Die Kommunen deaktivieren den Online-Antrag auf Briefwahl in der Regel einige Tage vor dem 26. Januar 2024. Hintergrund ist, dass die Unterlagen wegen langer Postlaufzeiten sonst nicht rechtzeitig zugestellt werden können. Je weniger Zeit bis zum Wahltag, desto risikoreicher ist die Online-Anforderung, weshalb wir empfehlen, Briefwahlunterlagen dann persönlich bei der Gemeinde abzuholen.

Alle Informationen zur Landratswahl finden Sie unter https://www.landkreis-nu.de/Landratswahl

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