Landratswahl 2024

Da keiner der Kandidaten bei der Wahl am 14. Januar die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, gab es eine Stichwahl am Sonntag, 28. Januar 2024, zwischen der Kandidatin Eva Treu (CSU/Junge Union) und Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm).

Hier finden Sie die Ergebnisse der Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm vom 28. Januar 2024:

https://landkreis-nu.de/wahlen/landratswahl2024-stichwahl

Hier finden Sie die Ergebnisse der Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm vom 14. Januar 2024:

https://landkreis-nu.de/wahlen/landratswahl2024/

Am 8. Oktober 2023 wurde Landrat Thorsten Freudenberger als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag gewählt. Dies macht die Wahl einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrats für den Landkreis Neu-Ulm erforderlich.

Informationen zur Landratswahl

Wann ist die Wahl?

Die Landratswahl fand am Sonntag, 14. Januar 2024, statt. Da keiner der angetretenen Kandidaten bei der ersten Wahl die absolute Mehrheit erricht hat, findet eine Stichwahl am Sonntag, 28. Januar 2024, statt. Zur Stichwahl treten die beiden Kandidaten an, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind:
  • Eva Treu (CSU/Junge Union)
  • Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)

Wer wird gewählt?

Es wird ein neuer Landrat bzw. eine neue Landrätin für den Landkreis Neu-Ulm gewählt.

Bei der Wahl des Landrats hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Wer darf bei der Landratswahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag, 14. Januar 2024,
 
1. Unionsbürger sind,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
4. nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 
Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
 
Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Bei der Berechnung der Frist nach Abs. 1 Nr. 3 wird der Tag der Aufenthaltsnahme in die Frist einbezogen.
 
Wer das Wahlrecht in einer Gemeinde oder in einem Landkreis infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wahlberechtigt.

Wichtig: Auch für die Stichwahl ist der 14. Januar 2024 der entscheidende Tag für die oben genannten Voraussetzungen, um am 28. Januar 2024 wählen zu dürfen. Das heißt, sollte z. B. jemand nach dem 14. Januar 2024 18 Jahre alt werden, kann er trotzdem nicht bei der Stichwahl am 28. Januar 2024 wählen.

Wie wird bei der Landratswahl gewählt?

Mitte Dezember 2023 hatten die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landratswahl versendet. Diese bitte zur Stichwahl ins Wahllokal mitbringen.  Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 26. Januar 2024, 15:00 Uhr, beantragt werden. Es wird aber empfohlen, den Antrag deutlich früher zu stellen, damit der Zugang der Briefwahlunterlagen auch gewährleistet ist.
 
Kreiswahlleiter
Rüdiger Dolejsch
Telefon:  0731 7040 - 20110
Fax:  0731 7040-11917
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
 
Stellvertretender Kreiswahlleiter
Stefan Hatzelmann
Telefon: 0731 7040 - 21100
Fax: 0731 7040 - 21999
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
 
Wahlsachbearbeiterin
Marion Faber
Telefon: 0731 7040  -21101
Fax: 0731/7040-21999
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
Gewählt wird im gesamten Landkreis Neu-Ulm. Insgesamt gibt es 173 Stimmbezirke, davon 64 Briefwahlbezirke. Im Landkreis Neu-Ulm sind nach derzeitigem Stand rund. 136.700 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Bewerberinnen und Bewerber für die Landratswahl

Für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrats hat der Wahlausschuss die fünf eingereichten Wahlvorschläge in seiner Sitzung am 05. Dezember 2023 einstimmig zugelassen. Diese sind:
  • Eva Treu (CSU/Junge Union)
  • Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)
  • Wolfgang Dröse (AfD)
  • Ludwig Ott (Bündnis 90/Die Grünen)
  • Daniel Fürst (SPD)

Bewerberinnen und Bewerber für die Stichwahl


Zur Stichwahl treten die beiden Kandidaten an, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind:
  • Eva Treu (CSU/Junge Union)
  • Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)
  • Wer wird bei der Stichwahl gewählt?
Es wird ein neuer Landrat bzw. eine neue Landrätin für den Landkreis Neu-Ulm gewählt.
Bei der Wahl des Landrats hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme.

  • Warum findet eine Stichwahl statt?
Bei der Landratswahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Da keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, findet am 28. Januar 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Das sindEva Treu und Joachim Eisenkolb.

  • Kann ich bei der Stichwahl wählen, wenn ich am 14. Januar 2024 nicht gewählt habe, aber wahlberechtigt war?
Sie dürfen natürlich trotzdem wählen.

  • Bin ich für die Stichwahl wahlberechtigt?
Sie sind wahlberechtigt, wenn  folgende Voraussetzungen am 14. Januar 2024 (erster Wahlgang) erfüllt waren und weiterhin bis zum 28. Januar 2024 (Stichwahl) erfüllt sind: Sie sind Unionsbürger, haben das 18. Lebensjahr vollendet, halten sich seit mindestens zwei Monaten im Landkreis Neu-Ulm mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen auf und sind nicht infolge deutschen Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen.

  • Muss ich das Kreuz persönlich setzen?
Ja! Gewählt wird nach den Grundsätzen "persönlich, geheim, frei, allgemein und unmittelbar". Wer Hilfe braucht, darf sich aber helfen lassen, sowohl an der Urne als auch bei der Briefwahl. Die Hilfeleistung ist aber auf technische Hilfe beim Ausfüllen des Stimmzettels beschränkt. Die Wahlentscheidung muss vom Wahlberechtigten in jedem Fall selbst getroffenen und geäußert werden.

  • Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.

Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.

  • Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?
Trotzdem ins Wahllokal gehen - aber Ausweis oder Reisepass mitbringen und unbedingt in Ihr übliches Wahllokal gehen, denn nur dort stehen Sie im Wählerverzeichnis. Auch Briefwahl kann ohne Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

  • Wie erfahre ich auch ohne Wahlbenachrichtigung, welches mein Wahllokal ist?
Die meisten Wahlberechtigten wissen, wo "ihr" Wahllokal ist, weil sich daran in der Regel nichts ändert. Welches Ihr Wahllokal ist, können Sie im Zweifel selbst überprüfen mit dem Wahllokalfinder auf der Homepage Ihrer Gemeinde (zu finden beim Online-Briefwahlantrag).

  • Briefwahl oder Stimmabgabe im Wahllokal: Gibt es nur diese beiden Möglichkeiten?
Ja. Aber wer seine Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeinde bestellt, kann diese dort direkt ausfüllen und auch sofort dort abgeben. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Internetauftritt Ihrer Gemeinde.

  • Wer für die Wahl am 14. Januar Briefwahl beantragt hat, muss bzw. kann bei der Stichwahl automatisch wieder Briefwahl machen?
Nein, nur wer zur Hauptwahl gleich für die Stichwahl Briefwahl mit beantragt hat. Dazu musste beim ersten Briefwahlantrag gleich der mögliche zweite Wahltermin angekreuzt worden sein. Wer das nicht getan hat, aber Briefwahl machen möchte, muss erneut einen Antrag auf Briefwahl stellen.

  • Haben Briefwähler bereits mit den ersten Unterlagen auch die Unterlagen für den 28. Januar erhalten?
Nein, denn am 28.01.2024 gibt es einen anderen Stimmzettel, auf dem nur noch zwei Namen stehen und einen neuen Wahlschein.

  • Ich möchte für die Stichwahl Briefwahl beantragen. Was muss ich tun?
Es gibt hier mehrere Möglichkeiten. Sie können den Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und an Ihre Gemeinde schicken. Es ist auch möglich, Briefwahlunterlagen auf der Homepage Ihrer Gemeinde online zu beantragen. Oder Sie beantragen die Briefwahlunterlagen persönlich bei Ihrer Gemeinde.

  • Wie lange kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
Die Frist endet am 26.01.2024 um 15:00 Uhr.

  • Was mache ich wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht ankommen?
Bis Samstag, 27.01.2024, 12:00 Uhr können Ersatzunterlagen ausgestellt werden - das dann am besten persönlich.

  • Warum wird der Online-Antrag schon vorher deaktiviert?
Es könnte sein, dass die Unterlagen wegen langer Postlaufzeiten nicht rechtzeitig zugestellt werden. Je weniger Zeit bis zum Wahltag, desto risikoreicher wäre eine Online-Anforderung, weshalb wir empfehlen, Briefwahlunterlagen dann persönlich bei der Gemeinde abzuholen.

  • Kann ich mit dem Wahlschein, den ich mit den Briefwahlunterlagen erhalte, auch im Wahllokal wählen gehen?
Mit Wahlschein kann in jedem beliebigen Wahllokal im Landkreis Neu-Ulm gewählt werden.

  • Kann ich den fertigen Wahlbrief einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post stecken?
Ja, die Deutsche Post transportiert die Wahlbriefe an die auf dem roten Wahlbriefumschlag aufgedruckte Anschrift Ihrer Gemeinde. Allerdings ist der Wähler selbst dafür verantwortlich, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18.00 Uhr, bei der Gemeinde eingeht. Der Eingang bei der Gemeinde wird auch durch Einwurf des Wahlbriefs in den Gemeindebriefkasten gewahrt.

  • Was kostet Briefwahl?
Es kostet Sie kein Porto - Wahlbriefe sind für Sie im Gebiet der Deutschen Post portofrei.


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