Da keiner der Kandidaten bei der Wahl am 14. Januar die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten hat, gab es eine Stichwahl am Sonntag, 28. Januar 2024, zwischen der Kandidatin Eva Treu (CSU/Junge Union) und Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm).
Hier finden Sie die Ergebnisse der Stichwahl zur Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm vom 28. Januar 2024:
https://landkreis-nu.de/wahlen/landratswahl2024-stichwahl
Hier finden Sie die Ergebnisse der Landratswahl im Landkreis Neu-Ulm vom 14. Januar 2024:
https://landkreis-nu.de/wahlen/landratswahl2024/
Am 8. Oktober 2023 wurde Landrat Thorsten Freudenberger als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag gewählt. Dies macht die Wahl einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrats für den Landkreis Neu-Ulm erforderlich.
Informationen zur Landratswahl
Wann ist die Wahl?
Die Landratswahl fand am Sonntag, 14. Januar 2024, statt. Da keiner der angetretenen Kandidaten bei der ersten Wahl die absolute Mehrheit erricht hat, findet eine Stichwahl am Sonntag, 28. Januar 2024, statt. Zur Stichwahl treten die beiden Kandidaten an, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind:- Eva Treu (CSU/Junge Union)
- Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)
Wer wird gewählt?
Es wird ein neuer Landrat bzw. eine neue Landrätin für den Landkreis Neu-Ulm gewählt.Bei der Wahl des Landrats hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Bei der Stichwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Wer darf bei der Landratswahl wählen?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag, 14. Januar 2024,1. Unionsbürger sind,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
4. nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Bei der Berechnung der Frist nach Abs. 1 Nr. 3 wird der Tag der Aufenthaltsnahme in die Frist einbezogen.
Wer das Wahlrecht in einer Gemeinde oder in einem Landkreis infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wahlberechtigt.
Wichtig: Auch für die Stichwahl ist der 14. Januar 2024 der entscheidende Tag für die oben genannten Voraussetzungen, um am 28. Januar 2024 wählen zu dürfen. Das heißt, sollte z. B. jemand nach dem 14. Januar 2024 18 Jahre alt werden, kann er trotzdem nicht bei der Stichwahl am 28. Januar 2024 wählen.
Wie wird bei der Landratswahl gewählt?
Mitte Dezember 2023 hatten die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landratswahl versendet. Diese bitte zur Stichwahl ins Wahllokal mitbringen. Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 26. Januar 2024, 15:00 Uhr, beantragt werden. Es wird aber empfohlen, den Antrag deutlich früher zu stellen, damit der Zugang der Briefwahlunterlagen auch gewährleistet ist.Kreiswahlleiter
Rüdiger Dolejsch
Telefon: 0731 7040 - 20110
Fax: 0731 7040-11917
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
Stellvertretender Kreiswahlleiter
Stefan Hatzelmann
Telefon: 0731 7040 - 21100
Fax: 0731 7040 - 21999
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
Wahlsachbearbeiterin
Marion Faber
Telefon: 0731 7040 -21101
Fax: 0731/7040-21999
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
Bewerberinnen und Bewerber für die Landratswahl
Für die Wahl der Landrätin bzw. des Landrats hat der Wahlausschuss die fünf eingereichten Wahlvorschläge in seiner Sitzung am 05. Dezember 2023 einstimmig zugelassen. Diese sind:- Eva Treu (CSU/Junge Union)
- Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)
- Wolfgang Dröse (AfD)
- Ludwig Ott (Bündnis 90/Die Grünen)
- Daniel Fürst (SPD)
Bewerberinnen und Bewerber für die Stichwahl
Zur Stichwahl treten die beiden Kandidaten an, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Das sind:
- Eva Treu (CSU/Junge Union)
- Joachim Eisenkolb (Freie Wähler Bayern/Freie Wähler für den Landkreis Neu-Ulm)
- Wer wird bei der Stichwahl gewählt?
Bei der Wahl des Landrats hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme.
- Warum findet eine Stichwahl statt?
Da keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, findet am 28. Januar 2024 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Das sindEva Treu und Joachim Eisenkolb.
- Kann ich bei der Stichwahl wählen, wenn ich am 14. Januar 2024 nicht gewählt habe, aber wahlberechtigt war?
- Bin ich für die Stichwahl wahlberechtigt?
- Muss ich das Kreuz persönlich setzen?
- Was muss ich zur Wahl mitbringen?
Sofern Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, ist es in jedem Fall erforderlich, ein amtliches Ausweisdokument (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitzubringen.
- Was mache ich, wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe?
- Wie erfahre ich auch ohne Wahlbenachrichtigung, welches mein Wahllokal ist?
- Briefwahl oder Stimmabgabe im Wahllokal: Gibt es nur diese beiden Möglichkeiten?
- Wer für die Wahl am 14. Januar Briefwahl beantragt hat, muss bzw. kann bei der Stichwahl automatisch wieder Briefwahl machen?
- Haben Briefwähler bereits mit den ersten Unterlagen auch die Unterlagen für den 28. Januar erhalten?
- Ich möchte für die Stichwahl Briefwahl beantragen. Was muss ich tun?
- Wie lange kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?
- Was mache ich wenn die beantragten Briefwahlunterlagen nicht ankommen?
- Warum wird der Online-Antrag schon vorher deaktiviert?
- Kann ich mit dem Wahlschein, den ich mit den Briefwahlunterlagen erhalte, auch im Wahllokal wählen gehen?
- Kann ich den fertigen Wahlbrief einfach in einen Briefkasten der Deutschen Post stecken?
- Was kostet Briefwahl?
Bekanntmachungen
- Festsetzung des Wahltermins für die Landratswahl am 14.01.2024 durch die Regierung von Schwaben (pdf)
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung vonr Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrats im Landkreis Neu-Ulm am 14. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Beschlussfassung über die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am Sonntag, 14. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats am 14. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung über die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl des Landrats im Landkreis Neu-Ulm am 14. Januar 2024 und ggf. einer Landrats-Stichwahl am 28. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses für die Wahl des Landrats am Sonntag, 14. Januar 2024 und für eine eventuelle Landrats-Stichwahl am Sonntag, 28. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Landrats am 14. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung über die Notwendigkeit einer Stichwahl bei der Wahl des Landrats am 14. Januar 2024 (pdf)
- Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Landrats-Stichwahl am 28. Januar 2024 (pdf)