Landratswahl

Am 8. Oktober 2023 wurde Landrat Thorsten Freudenberger als Landtagsabgeordneter in den Bayerischen Landtag gewählt. Dies macht die Wahl einer neuen Landrätin bzw. eines neuen Landrats für den Landkreis Neu-Ulm erforderlich.

Informationen zur Landratswahl am 14. Januar 2024

Wann ist die Wahl?

Die Landratswahl findet am Sonntag, 14. Januar 2024, statt. Die Wahllokale sind an diesem Tag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wer wird gewählt?

Es wird ein neuer Landrat bzw. eine neue Landrätin für den Landkreis Neu-Ulm gewählt.

Bei der Wahl des Landrats hat jede Wählerin bzw. jeder Wähler eine Stimme. Bei der Landratwahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach dem ersten Wahltag eine Stichwahl unter den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Termin für die Stichwahl wäre dann Sonntag, 28. Januar 2024.

Wer darf bei der Landratswahl wählen?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
 
1. Unionsbürger sind,
2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3. sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
4. nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
 
Unionsbürger sind alle Deutschen im Sinn des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
 
Der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist. Bei der Berechnung der Frist nach Abs. 1 Nr. 3 wird der Tag der Aufenthaltsnahme in die Frist einbezogen.
 
Wer das Wahlrecht in einer Gemeinde oder in einem Landkreis infolge Wegzugs verloren hat, jedoch innerhalb eines Jahres seit dem Wegzug in den Wahlkreis zurückkehrt, ist mit dem Zuzug wieder wahlberechtigt.

Wie wird bei der Landratswahl gewählt?

Ab dem 11. Dezember 2023 werden die Gemeinden die Wahlbenachrichtigungskarten versenden. Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Freitag, 12. Januar 2024, 15:00 Uhr, beantragt werden. Es wird aber empfohlen, den Antrag deutlich früher zu stellen, damit der Zugang der Briefwahlunterlagen auch gewährleistet ist.
 
Voraussichtlich ab Mitte Dezember können die Gemeinden mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnen.

Kreiswahlleiter
Rüdiger Dolejsch
Telefon:  0731 7040 - 20110
Fax:  0731 7040-11917
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
 
Stellvertretender Kreiswahlleiter
Stefan Hatzelmann
Telefon: 0731 7040 - 21100
Fax: 0731 7040 - 21999
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
 
Wahlsachbearbeiterin
Marion Faber
Telefon: 0731 7040  -21101
Fax: 0731/7040-21999
E-Mail: wahlen(at)lra.neu-ulm.de
Gewählt wird im gesamten Landkreis Neu-Ulm. Im Landkreis Neu-Ulm sind nach derzeitigem Stand ca. 137.500 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt.

Bewerberinnen und Bewerber für die Landratswahl

Bis Donnerstag 23. November 2023 können Wahlvorschläge für eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat eingereicht werden. Es darf eine Person pro Partei bzw. Wählergruppe vorgeschlagen werden.

Nach Ablauf der Frist werden wir die Wahlvorschläge an dieser Stelle veröffentlichen.

Bekanntmachungen

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