Gestärkt die verschiedenen Schritte gemeinsam gehen


Fragen zu Unterstützungsangeboten bei Behinderung? Probleme im Bereich Inklusion? Auf der Suche nach Hilfen, weil bei Ihrem Kind eine Behinderung droht? Bei all diesen Fragestellungen und noch mehr hilft jetzt die Verfahrenslotsin im Landratsamt Neu-Ulm, Rebekka Schmitt.

Die Sozialarbeiterin (M. A.), MBA unterstützt und berät Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie ihre Familien, Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer. Voraussetzung ist, dass die betroffene Person unter 27 Jahre alt ist und eine Behinderung hat oder eine Behinderung droht. „Ziel ist es, dass die Beratung und Hilfen aus einer Hand kommen und sich die Betroffenen nicht selbst durch den Dschungel der verschiedenen Leistungsträger kämpfen müssen“, erläutert Rebekka
Schmitt ihre Funktion. Das Angebot ist freiwillig, unabhängig und kostenlos.

Hintergrund für die neue Stelle ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, mit dem der Bundesgesetzgeber schrittweise die Zuständigkeit für Leistungen für junge Menschen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenführen möchte. Der erste Schritt hierbei ist die Einführung einer Verfahrenslotsin bzw. eines Verfahrenslotsen zum 01. Januar 2024 in den Landratsämtern.

Leistungen der Eingliederungshilfe

Ein weiterer Schritt bzw. Aufgabenschwerpunkt der Verfahrenslotsin ist, den Jugendhilfeträger bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen in seine Zuständigkeit zu unterstützen. Derzeit ist in Bayern der Bezirk Schwaben für die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden vom Jugendamt gewährt. Ab 01.01.2028 sollen die Leistungen für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderung – aus einer Hand vom Jugendhilfeträger gewährt werden.

Als erstes plant Rebekka Schmitt, in den nächsten Monaten den Kontakt zu den vorhandenen Trägern innerhalb der Struktur der Behindertenhilfe aufzubauen und sich bekannt zu machen. Des Weiteren gilt es, die betroffenen Menschen mit Hilfe der unterschiedlichen Medien und Öffentlichkeitskanäle zu erreichen und sie über das neue Angebot zu informieren. Zudem sind Informationsveranstaltungen in den verschiedenen Familienstützpunkten, den Kommunen des Landkreises und im Landratsamt Neu-Ulm geplant. Des Weiteren soll es Sprechstunden nicht nur im Landratsamt, sondern auch in den Familienstützpunkten und online geben, um ein möglichst niederschwelliges Angebot zu machen.

„Mit der Beratung möchte ich gemeinsam mit den Betroffenen die jeweils passende Hilfe finden“, informiert Rebekka Schmitt. „Gemeinsam suchen wir z. B. nach weiteren notwendigen Leistungen, um die nächsten Schritte gestärkt zu gehen.“

Kontakt

Rebekka Schmitt: 0731 7040 - 53161
E-Mail rebekka.schmitt(at)lra.neu-ulm.de
Weitere Infos unter landkreis-nu.de/Verfahrenslotsin

Porträtbild der Verfahrenslotsin Rebekka Schmitt.

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