Verfahrenslotsin

  • Benötigen Sie als junger Mensch Hilfe, weil Sie eine Behinderung haben oder vermuten?
  • Sie sind auf der Suche nach mehr Informationen, weil Sie vermuten, dass Ihr Kind vielleicht eine Behinderung hat?
  • Sie wissen, dass Ihr Kind eine Behinderung hat und brauchen dringend Hilfe zum Beispiel in der Kindertagesstätte, in der Schule oder beim Studieren, um Anträge zu stellen oder Unterstützungsangebote kennenzulernen?
  • Sie sind Eltern, Pflegeeltern, gesetzliche Betreuer?
  • Sie oder Ihr Kind möchten an einem Sommerlager teilnehmen, eine Mitfahrt ist aber nicht möglich, weil es mit der Hin- und Rückfahrt Schwierigkeiten gibt?
  • Oder es gibt ein ganz anderes Problem im Bereich Inklusion?

Dann kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne!

Voraussetzung für eine Beratung

Wenn Sie unter 27 Jahre alt sind, eine Behinderung haben oder eine Behinderung droht, Eltern eines behinderten Kindes, Pflegeeltern, gesetzliche Betreuerin bzw. Betreuer oder erziehungsberechtigt sind, dann sind Sie bei mir richtig.

Als Verfahrenslotsin berate, begleite und unterstütze ich Sie auf dem Weg zu Ihrer passenden Hilfe in der Freizeit, der Kindertagesstätte, der Schule, im Studium, bei der Ausbildung und Arbeit oder beim Thema Wohnen.

Das Angebot ist freiwillig, unabhängig und kostenlos.

Online-Terminvereinbarung

Sie haben Fragen und benötigen eine Beratung? Dann vereinbaren Sie gerne online einen Termin mit mir:

  • Donnerstag von 16:00 - 17:30 Uhr
  • Freitag von 09:00 - 10:30 Uhr

zur Online-Terminvereinbarung

Außensprechstunden der Verfahrenslotsin

Raum Illertissen, Altenstadt, Buch, Oberroth, Unterroth

Sprechstunde mit der Verfahrenslotsin des Landkreises Neu-Ulm

  • Jeder 3. Montag im Monat von 12:30 - 16:00 Uhr. Start 17. Juni 2024.
  • An Feiertagen findet keine Sprechstunde statt.

Sprechstunde mit der Verfahrenslotsin des Landkreises Neu-Ulm

  • Jeder 4. Dienstag im Monat von 08:30 - 12:00 Uhr. Start 28. Mai 2024. Weitere Sprechstunde am 25. Juni 2024.
  • An Feiertagen findet keine Sprechstunde statt.
Illerstraße 10
89269 Vöhringen
Stadt/Ort: Vöhringen

Sprechstunde mit der Verfahrenslotsin des Landkreises Neu-Ulm

  • Jeder 2. Montag im Monat von 08:30 - 12:00 Uhr. Start 14. Mai 2024. Weitere Sprechstunde am 11. Juni 2024.
  • An Feiertagen findet keine Sprechstunde statt.
Raum Weißenhorn, Pfaffenhofen, Roggenburg, Holzheim

Sprechstunde mit der Verfahrenslotsin des Landkreises Neu-Ulm

  • Jeder 1. Dienstag im Monat von 08:30 - 11:30 Uhr. Start 07. Mai 2024. Weitere Sprechstunde am 04. Juni 2024.
  • An den Feiertagen findet keine Sprechstunde statt.
Kasernstraße 57
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm

Sprechstunde mit der Verfahrenslotsin des Landkreises Neu-Ulm

  • Jeder 3. Dienstag im Monat von 08:30 - 12:00 Uhr. Start 21. Mai 2024. Weitere Sprechstunde am 18. Juni 2024.
  • An den Feiertagen findet keine Sprechstunde statt.

Aufgaben

Beratung heißt, einen Rahmen zu schaffen, in dem wir uns unterhalten können, ich Ihre Wünsche kennenlerne und Sie mir ihre Herausforderungen erzählen können. Ich bin Ihre Ansprechperson für all Ihre Fragen rund um das Thema Hilfen. Ich liefere Ihnen die Informationen, die Sie brauchen, um sich auf den passenden Weg zu machen. Indem ich auch in den Familienstützpunkten Sprechstunden anbiete, müssen Sie nicht ins Landratsamt kommen.
Ich stehe an Ihrer Seite von der Beantragung der Hilfen, über das komplette Verfahren bis Sie die Leistungen bekommen und auch darüber hinaus. Sollte in der Zukunft mal was nicht funktionieren, können Sie jederzeit auf mich zukommen und wir schauen uns gemeinsam Ihr Anliegen an. Oft liegt es an einzelnen Wörtern, die unverständlich sind. Hier bin ich zur Stelle und wir sprechen gemeinsam die Unklarheiten durch.
Ich möchte gemeinsam mit Ihnen Ihre passende Hilfe finden. Gemeinsam suchen wir nach weiteren notwendigen Leistungen und ermöglichen Ihnen, die nächsten Schritte gestärkt zu gehen.
Derzeit ist in Bayern der Bezirk Schwaben für die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung zuständig. Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres werden vom Jugendamt gewährt. Ab 01.01.2028 soll die Zuständigkeit für Eingliederungshilfeleistungen für junge Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung auf das Jugendamt übergehen. Damit das unter dem Dach des örtlichen Jugendhilfeträgers vollzogen werden kann, sind neue Strukturen im Jugendamt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechendem Wissen zur Eingliederungshilfe und sicherlich auch neue Arbeitswerkzeuge erforderlich, damit Leistungen erfolgreich bewilligt werden können. Die Verfahrenslotsin begleitet diesen Änderungsprozess im Landratsamt mit.
App rund um das Thema Familie im Landkreis Neu-Ulm
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