Der Bereich Beistandschaft, Vormundschaft und Pflegschaft ist unter anderem Ansprechpartner für folgende Anliegen:
- wenn ein Elternteil Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen des Kindes gegen den anderen Elternteil benötigt
- wenn nicht miteinander verheiratete Eltern erklären wollen, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
- wenn für Minderjährige ein Vormund bestellt wird