Menschen können an unterschiedlichen Beeinträchtigungen leiden. Diese können körperlich, geistig oder seelisch sein. Ziel ist es, sie dabei zu unterstützen, dass sie ihren Alltag möglichst selbstbestimmt gestalten können. Verschiedene Anlaufstellen bieten ihnen und ihren Angehörigen Hilfe sowie Beratung und Unterstützung.
In Bezug auf die Barrierefreiheit für den öffentlich-rechtlichen Bereich des Landkreises Neu-Ulm und seiner öffentlichen Einrichtungen ist der kommunale Behindertenbeauftragte im Landratsamt Neu-Ulm zuständig. Dazu zählt zum Beispiel die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu öffentlichen (Straßen-) Bauvorhaben des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden für den Zuwendungsgeber (Regierung von Schwaben).
Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
89257 Illertissen
Stadt/Ort: Illertissen
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Für Menschen mit Behinderung oder von Behinderung bedroht. Für Menschen mit psychischer Erkrankung sowie Angehörige und Personen aus dem privaten Umfeld.
Niederschwellige Beratung zu allen Fragen rund um Teilhabe und Rehabilitation.
EUTB® der PRO RETINA Deutschland e. V.
Alexandra Krettenauer
Augsburger Str. 8, 89231 Neu-Ulm
Mobil: +49 151 72 06 95 72
E-Mail: krettenauer.eutb(at)pro-retina.de
EUTB® der PRO RETINA Deutschland e. V.
Andreas Schengber
Augsburger Str. 8, 89231 Neu-Ulm
Mobil: +49 151 72 09 19 08
E-Mail: schengber.eutb(at)pro-retina.de
E-Mail Adresse: ulm.eutb(at)pro-retina.de (Büro Ulm)
neu-ulm.eutb(at)pro-retina.de (Büro Neu-Ulm)
Internet: www.pro-retina.de/eutb oder www.teilhabeberatung.de
Sprechzeiten:
Montag – Freitag: 09:00 -14:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hier finden Sie außerdem noch den Flyer der EUTB Beratungsstelle PRO RETINA Deutschland e.V. für Ulm und Neu-Ulm, in der auch das Angebot der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe Beratung beschrieben ist.
89077 Ulm
89312 Günzburg
89231 Neu-Ulm
Stadt/Ort: Neu-Ulm
Die allgemeine Beratung beinhaltet z.B. Begleitung und Unterstützung in unterschiedlichen Lebensphasen, Vermittlung von Kontakten und Informationen oder auch Klärung eines notwendigen Hilfebedarfs. Ort und Zeit der Termine können individuell nach telefonischer Absprache vereinbart werden.
Der Behindertenbeauftragte des Landkreises Neu-Ulm
Dazu gehört die Ausarbeitung von Stellungnahmen zu öffentlichen (Straßen-) Bauvorhaben des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden für den Zuwendungsgeber (Regierung von Schwaben), die Erstellung und Koordination des Aktionsplans Inklusion sowie die Organisation des jährlichen Blinden- und Sehbehindertentreffens.
Aktionsplan Inklusion
Hier können Sie den Aktionsplan Inklusion herunterladen