Einreise und Aufenthalt

Für die Einreise nach Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger grundsätzlich ein Visum. Das Visum erstellt die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland. Für Aufenthalte bis zu drei Monaten (ohne Erwerbstätigkeit) ist ein sogenanntes Schengen-Visum, darüber hinaus ein nationales Visum erforderlich. Staatsangehörige bestimmter Staaten sind von der Visumspflicht befreit.

Übersicht der Länder, für die eine bzw. keine Visumspflicht besteht (Auswärtiges Amt)

Für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger meist einen Aufenthaltstitel.

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