Für die Einreise nach Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger grundsätzlich ein Visum. Das Visum erstellt die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland. Für Aufenthalte bis zu drei Monaten (ohne Erwerbstätigkeit) ist ein sogenanntes Schengen-Visum, darüber hinaus ein nationales Visum erforderlich. Staatsangehörige bestimmter Staaten sind von der Visumspflicht befreit.
Übersicht der Länder, für die eine bzw. keine Visumspflicht besteht (Auswärtiges Amt)
Für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger meist einen Aufenthaltstitel.
Top-Leistungen
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (Online-Antrag)
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) (Online-Antrag)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug) (Online-Antrag)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Antrag)
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Antrag)
- Ausländerwesen Antrag auf Anerkennung einer Verpflichtungserklärung (Online-Antrag)
- Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Online-Antrag)
- Ausländerwesen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag) (pdf)
- Ausländerwesen Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ein minderjähriges Kind (pdf)
- Ausländerwesen Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels (pdf)
- Bestätigung Arbeits- und Verdienstbescheinigung zur Vorlage beim Ausländeramt (pdf)