Digitale Passbilder
Die Ausländerbehörde im Landratsamt Neu-Ulm darf nur noch digitale Passbilder annehmen. Hintergrund ist die Gesetzesänderung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat aus dem Jahr 2020, mit der die Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichem Dokumentenwesen gestärkt werden soll. Fotos auf Papier bzw. ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig und das Ausländeramt kann diese nicht mehr zur Erstellung des jeweiligen Ausweisdokumentes akzeptieren. Bitte deshalb keine Papierbilder mehr in die Ausländerbehörde mitbringen.
Die erforderlichen digitalen Passbilder können in zwei Automaten in der Ausländerbehörde vor Ort gemacht werden. Die Bilder werden direkt an die Ausländerbehörde übertragen.
Eine Erstellung der erforderlichen digitalen Passbilder über Fotografinnen und Fotografen ist ebenfalls weiterhin möglich. Dafür müssen die Fotografinnen und Fotografen an einer Cloud angebunden sein, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert ist. Personen, die ein digitales Passbild benötigen, werden deshalb gebeten, sich im Vorfeld bei der Fotografin bzw. dem Fotografen zu erkundigen, ob eine entsprechende Anbindung an die Cloud vorhanden ist, mit der das Foto an die Ausländerbehörde übertragen wird.
Übersicht der Fotografen, welche an die Cloud angebunden sind
Unter folgendem Link gibt es eine Liste der Fotografen, welche an die Cloud angebunden sind.
https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/
Ebenso können alle DM-Märkte Digitale Lichtbilder bereitstellen.
Weitere Informationen zur Umstellung auf digitale Passbilder gibt es in der Pressemitteilung Ausländerbehörde im Landratsamt kann ab 1. Mai 2025 nur noch digitale Passbilder annehmen.
Einreise und Aufenthalt
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger grundsätzlich ein Visum. Das Visum erstellt die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Heimatland. Für Aufenthalte bis zu drei Monaten (ohne Erwerbstätigkeit) ist ein sogenanntes Schengen-Visum, darüber hinaus ein nationales Visum erforderlich. Staatsangehörige bestimmter Staaten sind von der Visumspflicht befreit.
Übersicht der Länder, für die eine bzw. keine Visumspflicht besteht (Auswärtiges Amt)
Für den rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland benötigen Nicht-EU-Bürger meist einen Aufenthaltstitel.
Top-Leistungen
- Änderung von aufenthaltsrechtlichen Nebenbestimmungen (Online-Antrag)
- Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) (Online-Antrag)
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug) (Online-Antrag)
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung (Online-Antrag)
- Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Online-Antrag)
- Ausländerwesen Antrag auf Anerkennung einer Verpflichtungserklärung (Online-Antrag)
- Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens (Online-Antrag)
- Ausländerwesen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag) (pdf)
- Ausländerwesen Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels für ein minderjähriges Kind (pdf)
- Ausländerwesen Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels (pdf)
- Bestätigung Arbeits- und Verdienstbescheinigung zur Vorlage beim Ausländeramt (pdf)