Kaminkehrerwesen; Informationen
Die Aufgaben der Kaminkehrer reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.
Die Eigentümer von Grundstücken und Räumen sind nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz verpflichtet, fristgerecht (siehe Feuerstättenbescheid) die kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen reinigen und überprüfen zu lassen.
Für die Tätigkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (z. B. Durchführung Feuerstättenschau, Bauabnahme, anlassbezogene Überprüfung usw.) werden Gebühren erhoben, die eine öffentliche Abgabe des Grundstücks darstellen.
Für die Beitreibung von rückständigen Gebühren kann sich der Kaminkehrermeister der Hilfe des Landratsamtes bedienen. Durch den von uns zu erlassenden Bescheid entstehen dann weitere Kosten für die betroffenen Grundstückseigentümer.
Auskünfte über die Ausbildung und die Tätigkeit des Schornsteinfegers kann Ihr Kaminkehrer und die zuständige Handwerksinnung geben.
Der zuständige Bezirkskaminkehrermeister für den Landkreis Neu-Ulm kann über Kaminkehrerinnung Schwaben abgerufen werden.
- Kaminkehrersuche - Bezirke bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Zur besseren Auffindbarkeit des/der jeweils zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-fegerin für die hoheitlichen Aufgaben stellt dieser Dienst die Gebiete und Grenzen der rund 1.400 bayerischen Bezirke dar. Die Erreichbarkeitsdaten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und -fegerinnen sind ebenfalls abrufbar. Klicken Sie in der Karte auf Ihre Wohnadresse, dann werden Ihnen die Erreichbarkeitsdaten angezeigt.
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG)
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
- Anlage 3 Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV)
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Bewerbung um eine Bestellung
- Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Aufhebung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Bestellung einer Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau
- Bezirksschornsteinfeger/-in; Beantragung der Verlängerung der Bestellung über die Altersgrenze hinaus