Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.
Abgeschlossenheitsbescheinigungen für Wohnungseigentum oder Teileigentum § 7 Abs. 4 Satz 1 Nummer 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) werden pro Grundstück ausgestellt. Alle Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen.
Das Grundbuch benötigt zur Anlage eines Grundbuchblattes je Miteigentumsanteil (Sondereigentum mit anteiligem Gemeinschaftseigentum) die vom Landratsamt erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung und den geprüften Aufteilungsplan sowie die vom Notar erstellte Teilungserklärung.
Antragsberechtigt ist der Eigentümer, der Erbbauberechtigte und jede andere Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (zum Beispiel Erwerber), außerdem Personen, die eine Einverständniserklärung bzw. Vollmacht einer der genannten Antragsberechtigten vorlegen können.
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, aus der die Aufteilung des Gebäudes sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile ersichtlich ist. Der Aufteilungsplan muss von der Baubehörde beim Landratsamt Neu-Ulm (nur Landkreis Neu-Ulm ohne Stadtgebiet Neu-Ulm) mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen werden.
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung muss die Baubehörde bestätigen, dass die Wohnungen oder sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird erteilt, wenn
- die Wohnungen und die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume, an denen Sondereigentum begründet oder ein
- Dauerwohnrecht bestellt werden soll, in sich abgeschlossen sind (§ 3 Absatz 3 Alternative 1 des Wohnungseigentumsgesetzes)
und
- die Stellplätze, an denen Sondereigentum begründet werden soll, sowie die außerhalb des Gebäudes liegenden Teile des Grundstücks, auf die sich das Sondereigentum erstrecken soll, durch Maßangaben bestimmt sind (§ 3 Absatz 3 Alternative 2 des Wohnungseigentumsgesetzes).
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Formular oder formlos (1-fach)
aktueller vermessungsamtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000, auf dem alle bestehenden und alle von der Aufteilung betroffenen Gebäude dargestellt sind (mind. 3-fach)
vermaßte Aufteilungspläne (Bauzeichnungen) maximal im DIN A3-Format, auf DIN A4 Format gefaltet und in einem Heftstreifen zusammengefasst, möglichst im Maßstab 1:100 oder 1:200, 2 cm linker Heftrand (alle Grundrisse, auch nicht ausgebaute Dachräume und Spitzböden, Schnitte und alle Ansichten) (mind. 3-fach)
Die Pläne dürfen nicht zusammengeklebt oder getackert sein. Auch aufgeklebte Klappen, überlackte Eintragungen oder Radierungen sind unzulässig