Dienstleistung

Schengen-Visum; Beantragung und Verlängerung

Ein Schengen-Visum kann von einem Schengen-Mitgliedstaat für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden.

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