Der Fischereiaufseher überwacht am Gewässer die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften zum Schutz und Erhalt der Fischbestände und deren Lebensgrundlagen sowie die vorschriftsgemäße Ausübung der Fischerei, auch unter Berücksichtigung des Tierschutzes. Er verfügt über umfangreiches Fachwissen, sodass er Zuwiderhandlungen frühzeitig erkennt und möglichst verhütet oder in der Ausführung unterbindet. Werden Verstöße festgestellt, wirkt er bei der Verfolgung mit, da diese mit Geldbuße oder sogar Strafe bedroht sind.