Europäischer Feuerwaffenpass
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Waffen mitgenommen werden wollen (z. B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben), wird ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union. Grundsätzlich ist vor Einreise die Zustimmung zu der Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten Erleichterungen. In Zweifelsfällen bitte bei bei der jeweiligen Botschaft bzw. dem jeweiligen Konsulat erkundigen.
Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.