Führerschein; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Pkw, in welchem entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, führen möchte, bedarf einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Gleiches gilt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.
- Besitz eines Führerscheins im Scheckkartenformat
- Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer vergleichbaren Fahrerlaubnis seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen: ein Jahr) oder innerhalb der letzten fünf Jahre besessen
- Mindestalter: 21 Jahre (bei Krankenkraftwagen: 19 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Fachkundenachweis (für Taxi, Mietwagen und Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich)
- persönliche Zuverlässigkeit
- Antrag
- Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung (Ausstellung durch die zuständige Meldebehörde)
- Führungszeugnis (Belegart O, Beantragung bei der zuständigen Meldebehörde)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe (nur bei Krankenkraftwagen)
- augenärztliches Gutachten bzw. Zeugnis
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- leistungspsychologisches Gutachten gemäß Anlage 5 Nr. 2 zur FeV
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung: 38,80 Euro