Sofern die eingesetzten Fahrzeuge bauartbedingt die vorgeschriebenen Maße überschreiten, ist die vorherige Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach der StVZO bei der Regierung der Oberpfalz erforderlich.
Um eine Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr zu beantragen, registrieren Sie sich bitte kostenfrei beim Verfahrensmanagement für den Großraum- und Schwerverkehr (VEMAGS).
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