Ersatzpapiere bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und/oder Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Ihres Fahrzeuges verloren haben, sie Ihnen gestohlen wurde oder sie unleserlich ist, müssen Sie die Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere beantragen.